Was ist eigentlich eine sichere Zuhaltung?
Der Begriff Zuhaltung wird im Bereich der Maschinensicherheit im Zusammenhang mit Schutztüren und -hauben und deren Überwachung benutzt. Genauer spezifiziert wird der Sachverhalt in der ISO 14119 „Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen“. Demnach hat eine Verriegelungseinrichtung grundsätzlich die Aufgabe, eine gefährliche Maschinenfunktion zu stoppen, wenn die Schutzeinrichtung geöffnet wird und den Wiederanlauf so lange zu verhindern, wie die Schutzeinrichtung geöffnet bleibt.


Eine besondere Art der Verriegelungseinrichtung ist diejenige mit integrierter Zuhalte-Funktion, deren Aufgabe es ist, die Schutzeinrichtung mechanisch solange in der geschlossenen Position zu halten, bis ein sicherer Zustand eingenommen wurde.
Der sicherheitstechnische Grund für den Einsatz einer Zuhaltung ist der Schutz des Maschinenbedieners vor einer anhaltenden Gefahr trotz erfolgtem Stoppbefehl. Die Schutzeinrichtung wird von der Steuerung erst entsperrt, wenn diese den sicheren Zustand der Maschine festgestellt hat.
Wichtige funktionelle Elemente einer Zuhaltung sind das Sperrmittel, der Antrieb desselben und die Sperrmittelüberwachung. Das Sperrmittel ist meist ein beweglicher Bolzen, der die Schutzeinrichtung blockiert. Der Antrieb für die Zuhaltung in Sperrrichtung wird meist durch eine Feder realisiert, für das Öffnen der Zuhaltung wird dann ein Elektromagnet verwendet. Diese Art der Sperrung und Entsperrung wird Ruhestromprinzip/Federkraftverriegelung genannt. Im Gegensatz dazu wird beim Arbeitsstromprinzip die Verriegelung durch einen Magneten und die Entsperrung durch eine Feder erreicht. Das Ruhestromprinzip wird hauptsächlich im Bereich der Sicherheitstechnik angewandt. Das Arbeitsstromprinzip findet typischerweise im Bereich des Prozessschutzes Anwendung.
Entscheidend an der Zuhaltung ist die Sperrmittelüberwachung. Die Stellung des Bolzens wird von einem Sicherheitsschalter oder Sensor abgefragt, und dieser sorgt dafür, dass die gefährliche Maschinenfunktion nur bei zugehaltener Schutzeinrichtung ausgeführt werden kann.
Bei Zuhaltungen mit Fehlschließsicherung sind die Kontakte der Sperrmittelüberwachung gesondert gekennzeichnet (siehe Abb. 1). Da das Sperrmittel bei fehlschließsicheren Zuhaltungen nur dann die Schutzeinrichtung verbolzen kann, wenn diese auch tatsächlich geschlossen ist, brauchen auch nur diese Kontakte in den Sicherheitskreis eingebunden werden.
In Abbildung 2 wird eine typische Zuhaltung mit den oben beschriebenen Eigenschaften dargestellt.
Auffällig sind der Metallkopf und der sogenannte Schieberiegel, die in der Lage sind, hohen Kräften im Falle eines Öffnungsversuches bei verbolzter Schutzeinrichtung Stand zu halten. Bei der Anwendung einer Zuhaltungsfunktion müssen diese Kontakte entsprechend der angestrebten Performance Level zwingend überwacht werden.
Auch die Entriegelungsfunktion kann eine Sicherheitsfunktion sein. Die Ansteuerung dieser muss entsprechend der Risikobeurteilung ausgeführt werden.
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