21.01.2019 • News

Anforderungen an Branderkennung und Brandwarnung

In Bauten mit besonderem Personenrisiko kommen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen sogenannte Brandwarnanlagen (BWA) zum Einsatz. Deren Aufbau und Betrieb regelt ...

In Bauten mit besonderem Personenrisiko kommen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen sogenannte Brandwarnanlagen (BWA) zum Einsatz. Deren Aufbau und Betrieb regelt seit Juli 2018 die neue Vornorm DIN VDE V 0826-2 „Brandwarnanlagen“.

Diese Norm wurde notwendig, da es für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten sowie besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte in den allgemeinen Rechtsvorschriften in der Regel keine bauaufsichtlichen Anforderungen betreffend Branderkennung und Brandmeldung gab. Diese Lücke wurde bisher von der „BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B)“ gefüllt. Nach Veröffentlichung der Vornorm wurde die im Markt etablierte BHE-Richtlinie HAA-B zurückgezogen.

Die DIN VDE V 0826-2 legt die von Brandwarnanlagen zu erfüllenden Anforderungen fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. Außerdem beschreibt die Vornorm eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten DIN EN 54-Komponenten, die schutzzielrelevante Leistungsdetails aufweisen, z.B. frühzeitige Warnung und Anzeige klar verständlicher Informationen.

Personen, die sich mit der Planung und Ausführung von Brandwarnanlagen beschäftigen, erhalten beim BHE die notwendigen Informationen. Das BHE-Seminar „Brandwarnanlagen nach VDE V 0826-2“ am 6. Februar 2019 in Gießen vermittelt die wesentlichen Inhalte der DIN VDE V 0826-2 und gibt hilfreiche Tipps zur praktischen Umsetzung. Die Referenten Sascha Puppel, Norbert Schaaf und Raimond Werdin haben als BHE-Delegierte aktiv an der Erstellung der Norm mitgewirkt und vermitteln praxisnahes Fach- und Hintergrundwissen.


 

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