02.08.2011 • NewsArtecArcorzeitversetztes Fernsehen

Artec: einstweilige Verfügung gegen Arcor

Artec: einstweilige Verfügung gegen Arcor. Artec hat gegen Arcor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen sieht sein Patent für zeitversetzt...

Artec: einstweilige Verfügung gegen Arcor. Artec hat gegen Arcor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen durch die Funktion „Timeshift Restart“ im IPTV-Angebot von Arcor verletzt. Die Rechtsanwälte des Klägers hatten bei dem Landgericht einen Antrag auf Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden.

Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Grund für das Vorgehen ist die überaus große strategische Bedeutung, die Artec seinem 2001 zur Prüfung angemeldeten und seit Juni 2006 per Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen beimisst. Beliefert werden mit dieser Technik nicht nur Kunden in Deutschland, sondern Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten weltweit.

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