24.08.2021 • NewsBargeldKryptowährungBargeldobergrenze

BDGW sieht Diskussion um Bargeldobergrenze kritisch

Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) beurteilt den Vorstoß der EU-Kommission zur europaweiten Begrenzung von Bargeldgeschäften nach wie vor als Schritt in die falsche Richtung.

Die Höhe der angestrebten Obergrenze spielt dabei keine Rolle, da das Zahlungsmittel für Transaktionen in jeder Höhe bereitstehen sollte. Die EU-Kommission will für die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen einführen, um den Kampf gegen Geldwäsche zu unterstützen. Dafür wurde bereits ein umfassender und weitreichender Aktionsplan vorgelegt, der innerhalb der kommenden zwölf Monate umgesetzt werden soll.

Nach Ansicht der BDGW gebe es bei der derzeitigen Diskussion auf EU-Ebene keine konkrete Abgrenzung zwischen legitimen Barzahlungen und solchen mit kriminellem Hintergrund. Gleichzeitig gebe es keine Belege dafür, dass Obergrenzen kriminelle Transaktionen eindämmen oder gar verhindern. Vielmehr haben sich diese bereits heute in den digitalen Raum verlagert. Ein Beispiel dafür ist der Markt für Kryptowährung. Außerdem könnte eine europaweite Bargeldobergrenze den Trend zu digitalen Bezahlmethoden künstlich beschleunigen. Jede Transaktion über einem gewissen Betrag würde gespeichert und nachverfolgt werden, was einen weiteren Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers bedeutet.

Die aktuelle Diskussion über eine Bargeldobergrenze sei die falsche, denn sie trage massiv zur flächendeckenden Kriminalisierung des Bargeldes bei, so BDGW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok. Jeder Mensch, der mit Bargeld bezahlt, stehe dabei automatisch unter Generalverdacht. Kriminalität müsse mit anderen, effektiveren Mitteln bekämpft werden, anstatt Bargeld als Zahlungsmittel dafür verantwortlich zu machen. Wie bei vielen anderen Alltagsobjekten seien Scheine und Münzen keine kriminellen Gegenstände per se, sondern würden erst in den Händen des Täters zu solchen. In erster Linie müsse deshalb weiterhin gewährleistet werden, dass Bargeldzahlungen sicher und im Rahmen der Gesetzgebung getätigt werden. Eine Obergrenze und das damit einhergehende Stigma seien dagegen nur der erste Schritt zu einer ungerechtfertigten Abschaffung des Bargeldes – und das könne nicht im Sinne der Freiheit der Bürger sein.

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