21.11.2011 • NewsBDSWSicherheitsgewerbeKötter Security

BDSW: Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen im Sicherheitsgewerbe

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) setzt sich für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Sicherheitsgewerbe ein. Dies unt...

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) setzt sich für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Sicherheitsgewerbe ein. Dies unterstrich Friedrich P. Kötter, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer von Kötter Security, bei einem Treffen mit NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.

„Wir freuen uns, dass die Zielsetzungen bei Minister Voigtsberger auf ,offene Ohren' stoßen", so der Geschäftsführer des zweitgrößten Sicherheitsdienstleisters Deutschlands im Anschluss an die Zusammenkunft, welche auf Einladung des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) stattgefunden hat. Es wurde vereinbart, den Dialog zu diesem Thema weiter fortzusetzen.

Im Fokus der angestrebten Verbesserungen steht § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Dieser sieht als Voraussetzung für den Einstieg in die Sicherheitsbranche zurzeit lediglich ein einwandfreies Führungszeugnis sowie für den Unternehmer eine 80-stündige bzw. den gewerblichen Beschäftigten eine 40-stündige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vor.

Anschließend erfolgt die Gewerbeanmeldung bzw. die Mitarbeiter-Anmeldung und -überprüfung beim Ordnungsamt. „Diese Barrieren sind zu niedrig, um angemessene Standards, wie wir sie als Verband vertreten und sie die Qualitätsdienstleister vorleben, über die gesamte Branche hinweg zu sichern und den ,schwarzen Schafen' das Handwerk zu legen", sagt Friedrich P. Kötter.

Daher setze sich der BDSW bereits seit langem für deutlich höhere Eintrittsbarrieren ein, um so über einheitliche Standards die Qualität in der Branche insgesamt weiter zu steigern.

Konkrete Ziele auf einen Blick
Zu den Eintrittsbarrieren sollen u. a. die nachfolgenden Kriterien zählen. Dabei hat die regelmäßige Zuverlässigkeits-Überprüfung von Unternehmern/Mitarbeitern zentrale Bedeutung:

  • Unternehmer/Geschäftsführer sollen nicht nur die Teilnahme am o. a. 80-stündigen Unterrichtungsverfahren nachweisen, sondern auch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, ein geeignetes Studium oder eine 5-jährige Berufserfahrung im Wach- und Sicherheitsgewerbe belegen.
  • Für die gewerblichen Sicherheitsmitarbeiter sind ebenfalls regelmäßige dokumentierte Mindestschulungen festzulegen. So sollte jeder Mitarbeiter die Sachkundeprüfung ablegen, die 80 Stunden Ausbildung plus Prüfung umfasst.
  • Neben der bereits heute geltenden Überprüfung zum Berufseinstieg sollen auch für die Folgezeit im gesamten Sicherheitsgewerbe zwingend regelmäßige Zuverlässigkeits-Überprüfungen verankert werden. Mit Blick auf den Unternehmer zählen hierzu z. B. ein regelmäßiger jährlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie regelmäßig vorzulegende Unterlagen für eine behördliche Überprüfung wie Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie des Finanzamtes. Für die gewerblichen Mitarbeiter soll es gleichfalls regelmäßige Zuverlässigkeits-Überprüfungen geben.

Zusätzlich wurde angesprochen, dass die privaten Sicherheitsdienste bereits im Arbeitskreis AK II im Jahre 2008/2009 als fester Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur erwähnt wurden.

 

 

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