BDSW: Zuordnung zur kritischen Infrastruktur für Sicherheitsbranche erforderlich - Quarantänezeiten anpassen
Auf dem Bund-Länder-Gipfel am 7. Januar 2022 soll auch über kürzere Isolations- und Quarantänezeiten für bestimmte Personengruppen, beispielsweise für Beschäftigte im Bereich der kritischen Infrastruktur, diskutiert werden. Der BDSW fordert deshalb die Politik dazu auf, auch die private Sicherheitsbranche diesem Bereich zuzuordnen. Um auch weiterhin dafür sorgen zu können, dass der Gesellschaft ausreichend Sicherheitskräfte zur Verfügung stehen, ist dies notwendig geworden.
„Die Zuordnung zur kritischen Infrastruktur ermöglicht es, die Quarantänezeiten für die Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen der aktuellen Lage anzupassen“, so BDSW-Hauptgeschäftsführer Florian Graf. Der Arbeitsmarkt in der Sicherheitsbranche ist aufgrund der stetig steigenden Nachfrage bereits angespannt und 14-tägige Quarantänezeiten verschärfen dies weiter.
Neben den regulären Aufgaben der Branche sind bundesweit mittlerweile viele Zehntausend private Sicherheitskräfte mit der Umsetzung der Coronaschutzauflagen oder dem Schutz der damit betrauten Personen betraut. Breitet sich die Omikron-Variante weiter so rasch aus, ist damit zu rechnen, dass auch immer mehr Beschäftigte der Sicherheitsunternehmen selbst betroffen sind. Bei den langen Quarantänezeiten ist so nicht zu gewährleisten, dass alle Einsatzbereiche und Objekt besetzt werden können. „Mit der offiziellen Einstufung als Teil der kritischen Infrastruktur stünden der Branche Maßnahmen - wie die verkürzten Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und geimpftes Personal - zur Verfügung, die maßgeblich dazu beitragen können, die Einsatzfähigkeit der Beschäftigten zu verbessern.“ so Graf.


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