Bundesweiter Mindestlohn für Geldtransporteure
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 26. Juli in Göttingen einen Mindestlohn-Tarifvertra...


Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 26. Juli in Göttingen einen Mindestlohn-Tarifvertrag für bundesweit rund 10.000 Beschäftigte im Bereich Geld- und Wertdienstleistungen unterschrieben.
"Mit dieser Unterzeichnung wollen wir die im europäischen Vergleich besonders hohen Sicherheitsstandards sowie die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten auch künftig wettbewerbsfähig halten", so Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der Bundesvereinigung Deutscher Geld-und Wertdienste e.V. (BDGW).
Die fortschreitende europäische Integration führe ab 1. Mai 2011 zur vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die deutschen Qualitätsstandards sind für eine sichere und reibungslose Bargeldver- und -entsorgung in Deutschland zwingend geboten. Deshalb sei ein geltender Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besonders wichtig. „Nur unter dieser Voraussetzung müssen nationale sowie aus dem Ausland in Deutschland anbietende Geld- und Wertdienstleister das Erfüllungsortprinzip via Rechtsverordnung verbindlich einhalten. Auf diese Weise können wir auch in Zukunft die sichersten Transporte im europäischen Vergleich unseren Kunden bieten", so Mewes auch mit Blick auf die von der Europäischen Kommission vorangetriebene Richtlinie für grenzüberschreitende Geld- und Werttransporte. Dabei gehe es nicht darum, den Zugang zum deutschen Markt zu verwehren. Der Wettbewerb müsse aber nach den Regeln in Deutschland und nicht denen in anderen Ländern mit deutlich geringeren Stundengrundlöhnen geführt werden.
Die neuen Mindestentgelte führen insbesondere in den neuen Ländern in den nächsten Jahren zu deutlichen Lohnerhöhungen und somit zwanzig Jahre nach der Deutschen Einheit zu einer deutlichen Verringerung des Lohngefälles. Es kommt zu einer Vereinheitlichung der Tariflöhne von derzeit elf auf sieben Stundengrundlöhne.
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