30.07.2014 • News

bvbf: Erhöhtes Brandrisiko während der Erntesaison

Insbesondere während der Erntezeit steigt das Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft stark an. Defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen bergen in Verbindung...

Wenn die Grundregeln beim Einsatz von Feuerlöschern beachtet werden, kann ein...
Wenn die Grundregeln beim Einsatz von Feuerlöschern beachtet werden, kann ein Brand in den meisten Fällen gelöscht werden

Insbesondere während der Erntezeit steigt das Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft stark an. Defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen bergen in Verbindung mit leicht brennbaren oder entzündlichen Materialien wie Heu oder Stroh ein hohes Gefährdungspotenzial. Dieses führt gerade an heißen Tagen immer wieder zu verheerenden Bränden und zu teuren Schäden an der Landtechnik. Hierauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.

Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit Pulverfeuerlöschern ausstatten
Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern ausgerüstet sein und werden bei Mähdreschern ohnehin von den Versicherern vorgeschrieben. Zur Gewährung eines vorbeugenden Brandschutzes und zur Selbsthilfe im Brandfall sollte daher jede selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Pulverlöschern ausgestattet sein.

Pulverlöscher - erkennbar an der Aufschrift „ ABC-Pulver" - beinhalten ein feinpulveriges Salzgemisch, das den Brand einnebelt und schlagkräftig erstickt. Pulverlöscher eigenen sich zum Löschen von festen, glutbildenden Stoffen der Brandklasse A sowie zum Löschen flüssiger bzw. flüssig werdender Stoffe wie Öle oder Schmierstoffe (Brandklasse B). Darüber hinaus ersticken Pulverlöscher auch brennende Gase (Brandklasse C) und sind somit in der Landwirtschaft universell einsetzbar.

Feuerlöscher schützen Leben und Sachwerte
Für einen ausreichenden Schutz empfiehlt der bvbf folgende Grundausstattung:
- an allen Mähdreschern bis 2,99 Meter Schnittbreite einen Feuerlöscher á 6 kg
- an allen Mähdreschern ab 3 Meter Schnittbreite einen 12-kg-Feuerlöscher oder zwei Feuerlöscher á 6 kg
- an allen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mindestens einen Feuerlöscher á 6 kg, bei solchen mit einer Versicherungssumme über 100.000 Euro einen 12-kg-Feuerlöscher oder zwei Feuerlöscher á 6 kg
- an allen Schleppern mit einer Versicherungssumme über 50.000 Euro mindestens einen 2-kg-Feuerlöscher
- an allen Pressen mit einer Versicherungssumme über 10.000 Euro mindestens einen 2-kg-Feuerlöscher
- an allen Pressen und Anhängeerntemaschinen mit einer Versicherungssumme von über 50.000 Euro einen Feuerlöscher á 6 kg

Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist eine sachkundige Prüfung, die regelmäßig - mindestens alle zwei Jahre - erfolgen muss und von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben durchgeführt wird. Diese stehen auch als kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zur Verfügung. Sie führen insbesondere Brandschutzunterweisungen für das richtige Verhalten im Brandfall und praktische Übungen mit tragbaren Feuerlöschern durch.

 

 

 

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