BVSW bietet Weiterbildung im Bereich Personenschutz
Der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) erweitert sein berufliches Weiterbildungsprogramm für Sicherheitsfachkräfte: Gemeinsam mit Sicherheitsexperten aus der Industrie und aktiven Personenschutzverantwortlichen aus Konzernen und international agierenden Familienunternehmen hat der Verband eine anspruchsvolle Fachkräfteweiterbildung im Bereich Personenschutz entwickelt. Das Ziel sei eine Weiterbildung im Personenschutz anzubieten, die den hohen Qualitätsansprüchen der Auftraggeber gerecht werde, so Caroline Eder, Geschäftsführerin des BVSW. Strenge Zulassungsvoraussetzungen sowie ein maßgeschneidertes Schulungsprogramm bilden dabei die Grundlage für eine Ausbildung auf hohem Niveau. Die Teilnehmer haben schon während der Weiterbildung die Möglichkeit, mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten: Vertreter der Bedarfsträger werden an manchen Schulungstagen anwesend sein, um nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten.
Zu den Auftrag- bzw. Arbeitgebern von Personenschützern zählen überwiegend Familienunternehmer, Geschäftsführer und Vorstände größerer Unternehmen sowie Vermögensinhaber allgemein, die aufgrund ihrer exponierten Position einen besonderen Schutzbedarf haben. Die Berufsbezeichnung des Personenschützers sei bis dato nicht geschützt, somit gebe es – auch zum großen Bedauern des Verbandes – keinerlei relevante Regularien für diese Tätigkeit. Entsprechend dereguliert und intransparent sei der Markt. Mit der neuen Weiterbildung möchte der BVSW zusammen mit seinen Kooperationspartnern dieser Situation entgegenwirken und hohe Standards für den Beruf des Personenschützers etablieren. Die Zulassungsvoraussetzungen sind entsprechend anspruchsvoll: Bewerben können sich ausschließlich Interessenten, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung im Sicherheitsbereich vorweisen können. Bei Kandidaten aus dem behördlichen Umfeld ist mindestens eine abgeschlossene Ausbildung für die mittlere Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes bzw. für die Feldwebellaufbahn der Feldjägertruppe erforderlich.
Bewerber aus der Privatwirtschaft benötigen mindestens einen Abschluss zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ (IHK) oder eine Ausbildung als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“. Für die IHK-Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ bietet der Verband regelmäßig Vorbereitungskurse an, genauso wie für die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG für Kurzwaffen, die auch zu den Zulassungsvoraussetzungen zählt. Da Personenschützer außerdem mit gesundheitlichen Krisen umgehen können müssen, gehört zusätzlich ein Sanitätshelfer-Lehrgang oder Einsatzhelfer B der Bundeswehr zu den Aufnahmevoraussetzungen. Wer die formalen Anforderungen erfüllt, hat die Chance, eine Einladung zu einem intensiven Auswahlinterview zu erhalten. Der Verband möchte sicherstellen, dass die Bewerber nicht nur ausreichend qualifiziert, sondern vor allem auch psychologisch geeignet sind, um im Personenschutz tätig zu sein. Ausgeprägte Sozialkompetenz, hohe Eigenmotivation und ein hoher Grad an Einfühlungsvermögen seien, speziell auch aufgrund der Betreuung von Kindern und Familienangehörigen der Schutzpersonen, unabdingbar, so BVSW-Vorstand Holger Baierlein.