Condor IMS – Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen

Die Condor International and Maritime Services (Condor IMS GmbH) ist erneut für die Bewachung von Seeschiffen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen.

„Zur Sicherung der Lieferketten leisten wir weltweit einen nachhaltigen...
„Zur Sicherung der Lieferketten leisten wir weltweit einen nachhaltigen Beitrag“, betont der Condor IMS Geschäftsführer Cornelius Toussaint. Bild: Condor IMS GmbH

Damit gehört das in Essen ansässige Unternehmen zu den wenigen deutschen Pionieren, die das Verfahren zur Abwehr äußerer Gefahren auf Seeschiffen erfolgreich absolviert haben. Auf der BAFA-Liste befinden sich exakt drei Unternehmen. Zwei davon kommen aus Deutschland, so Cornelius Toussaint, Geschäftsführer der Condor IMS. Das Unternehmen erfülle die strengen BAFA-Auflagen und trage damit nachhaltig zur Sicherung der Lieferketten bei.

Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, sei das Gewerbe seit März 2013 einer Zulassungspflicht unterworfen worden, so Cornelius Toussaint weiter. Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigten seit Dezember 2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – eine BAFA-Genehmigung. Diese werde im Benehmen mit der Bundespolizei (BPOL) ausgestellt, die vor allem die spezifischen Verfahrensabläufe und die maritimen Anforderungen prüft.

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Gleichermaßen müssen deutsche Sicherheitsunternehmen auch dann einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn sie Sicherheitsdienstleistungen auf Schiffen, die unter anderen Flaggen in internationalen Gewässern fahren, anbieten wollen. Mit den Regelungen des § 31 Gewerbeordnung werden besondere Anforderungen an die betriebliche Organisation gestellt, die nochmals deutlich über die ISO-9001-Zertifizierung hinausgehen. Das Unternehmen, die Verfahrensabläufe und die fachliche sowie persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung und der mit dem bewaffneten maritimen Einsatz betrauten Personen stehen Einsatzanforderungen berechtigte Zulassungsverfahren zusammen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen prüft das BAFA im Benehmen mit der Bundespolizei nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Prüfung sei dabei unternehmensbezogen, d. h. das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen sowie die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten. Man sei stolz, erneut als zugelassenes Unternehmen bewaffnete maritime Sicherheitsdienstleistungen weltweit durchführen zu können, so Cornelius Toussaint abschließend.

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