Drehleiterkartell: Deutsches Bundeskartellamt veröffentlicht Untersuchungen
Rosenbauer teilte vor dem Hintergrund des vom Deutschen Bundeskartellamt verkündeten Bußgeldbescheids gegen einen anderen Hersteller von Drehleitern mit, dass die zum Rosenbauer Ko...
Rosenbauer teilte vor dem Hintergrund des vom Deutschen Bundeskartellamt verkündeten Bußgeldbescheids gegen einen anderen Hersteller von Drehleitern mit, dass die zum Rosenbauer Konzern gehörende Metz Aerials GmbH & Co.KG von dem verhängten Bußgeldbescheid nicht erfasst ist.
Metz Aerials hatte schon sehr frühzeitig als Kronzeuge auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und wurde deswegen auch seitens des Bundeskartellamts von dem verhängten Bußgeldbescheid ausgenommen.
Metz Aerials hat maßgeblich an der Aufdeckung des Drehleiterkartells mitgewirkt und damit volle Unterstützung für die uneingeschränkte Aufklärung aller Vorgänge gegeben. Dabei fungierte Metz Aerials als Kronzeuge. Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter von Metz/Rosenbauer wurden deswegen auch zwischenzeitlich rechtswirksam und endgültig eingestellt.
Um künftig Fälle wettbewerbswidrigen Verhaltens zu verhindern, hat Rosenbauer im Konzern ein umfassendes Compliance-Programm gestartet und die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens mit Nachdruck durchgeführt.
Ausdrücklich erklärt Metz Aerials sich zur Schadenswiedergutmachung bereit. Eine Einschätzung etwaiger Schadensersatzansprüche ist derzeit jedoch weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich. Zur Regulierung wird Metz Aerials allerdings alles nur Mögliche unternehmen.