EU-Einschränkung des Zahlungsverkehres durch Bargeldobergrenzen
Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich auf eine deutliche Einschränkung des Zahlungsverkehrs geeinigt - Barzahlung über 10.000 Euro sollen in der Europäischen Union verboten werden.
„Wir sehen dieses Verbot kritisch, denn es ist in erster Linie eine massive Einschränkung der Zahlungsfreiheit und ein weiterer Schritt im Kampf gegen das Bargeld“, so Michael Mewes, Vorsitzender der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste.
Ziel des europaweiten Verbots solcher Barzahlungen, als Teil einer neuen EU-Verordnung, soll laut den Unterhändlern von Europaparlament und Mitgliedsstaaten das Erschweren von Geldwäsche sein. In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für Barzahlungen, aber bereits jetzt muss, wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, nachweisen woher das Geld stammt. Die entsprechenden Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und zu dokumentieren. „Wenn diese Vorgaben eingehalten werden, sind sie bereits ein wirksames Instrument im Kampf gegen Geldwäsche“, so Mewes.
Insbesondere Händler von Luxusgütern sollen zukünftig Kundenidentitäten prüfen sowie verdächtige Geschäfte an die Behörden melden. Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. „Ob Zahlungen solcher Größenordnungen nun tatsächlich offiziell Bar getätigt werden und in Folge des neuen Verbotes ausbleiben würden, ist mehr als fraglich. Fakt ist aber, dass große Teile der Gesellschaft mit Barzahlungen ab 10.000 Euro durch Geldwäschevorwürfe kriminalisiert würden, ohne dass es hierzu empirische Belege gibt. Kriminelle Handlungen in diesem Feld finden längst zu großen Teilen über Scheinfirmen, online oder im Darknet statt.“, so Mewes weiter. Außerdem stelle sich in der Umsetzung die große Frage danach, wer die Zahlungs- und die damit verbundenen Identitätsprüfungen durchführt.
Die Regeln sollen zukünftig auch für den Profifußball gelten, der mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa gilt.
Ähnlich wie die BDGW sehen auch Europaabgeordnete die Obergrenze für Barzahlungen sehr kritisch. "Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln", erklärte u. a. der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber
Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedsstaaten noch formal zustimmen.