Geld- und Wertdienstleistung: Antrag auf BaFin-Zulassung
Der deutsche Brink's Konzern stellt mit einer ihrer deutschen Gesellschaften einen Lizenzierungsantrag gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bei der Bundesanstalt für Finanzdi...
Der deutsche Brink's Konzern stellt mit einer ihrer deutschen Gesellschaften einen Lizenzierungsantrag gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Zu diesem Schritt gratuliere ich unserem Mitgliedsunternehmen außerordentlich. Ich bin mir sicher, dass in Kürze noch weitere Mitgliedsunternehmen die Zulassung durch die BaFin beantragen werden", so der Vorsitzende der BDGW, Michael Mewes.
Für andere Unternehmen, die keinen Lizenzierungsantrag bei der BAFin stellen, besteht die Möglichkeit eines Cash-Recycling durch Kooperationen mit Kreditinstituten. Erste Gemeinschaftsunternehmen gebe es bereits. Die BaFin sei auch bei diesen Modellen die zuständige Aufsichtsbehörde, die rechtliche Grundlage hierfür sei allerdings das Kreditwesengesetzes (KWG), so Mewes.
Auf Basis einer erfolgreichen Lizenzierung ist es Geld- und Wertdienstleistern erlaubt, das sog. Cash-Recycling durchzuführen. Darunter versteht man die Weitergabe von erhaltenen Banknoten und Münzen ohne die direkte Einbindung der Deutschen Bundesbank. Dazu müssen die ausgegebenen Banknoten und Münzen zwingend auf Echtheit und Umlauffähigkeit durch Geldbearbeitungsmaschinen geprüft werden, die vom Euro-System geprüft und zugelassen sind. Weitere Infos finden GIT-SICHERHEIT.de-User hier
„Das ZAG bietet unserer Branche neue Chancen, die wir nutzen werden", ist Mewes überzeugt. Damit lasse sich die Effizienz der Bargeldversorgung deutlich erhöhen. Das setze neben einer entsprechenden Zulassung durch die BaFin auch Kontrollen durch BaFin und Bundesbank voraus. Das ZAG ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007, die auf die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs innerhalb des Euro-Bargeldraumes gerichtet ist.
Nach der von der Bundesbank beschlossenen Reduzierung ihrer Filialen und der am 30. April 2011 endenden Übergangsfrist für die Umsetzung des ZAG oder eines anderen Kooperationsmodells werden Unternehmen wie Brink's und Kötter Geld- & Wertdienste künftig eine erweiterte Verantwortung beim Bargeldhandling übernehmen können. Voraussetzung sei neben der Lizenzierung gemäß ZAG durch die BaFin aber auch die Mitarbeit der Kunden bei der Erarbeitung von tragfähigen Geschäftsmodellen, so Mewes. Er appellierte an die anderen Akteure der Bargeldver- und -entsorgung, insbesondere den Einzelhandel, den Prozess gemeinsam aktiv mitzugestalten.