12.10.2023 • News

Hartmann: Gerichtsurteil zu Tresorschlüssel

Wie Hartmann Tresore mitteilt, wurde in einem Gerichtsurteil entschieden, dass Tresorschlüssel so sicher wie Waffen aufbewahrt werden müssen.

Bild: Hartmann Tresore
Bild: Hartmann Tresore

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen schafft mit seinem aktuellen Urteil vom 30.08.2023 Klarheit bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln. Diese Entscheidung betrifft Jäger in ganz Deutschland und verlangt, dass der Schlüssel zum Waffenschrank genauso sicher aufbewahrt sein muss, wie die Waffen selbst.

Das Unternehmen ist seit vielen Jahren ein vertrauenswürdiger Partner von Jägern, wenn es um die sichere Aufbewahrung von Waffen geht. Die Lösungen des Tresorexperten entsprechen den Anforderungen des OVG-NRW-Urteils und zielen darauf ab, Jagdwaffen geschützt, sicher und rechtskonform zu verwahren. Dazu gehört auch die rechtskonforme Aufbewahrung des Doppelbartschlüssels des Waffenschranks. Wichtig sei u. a. die Beachtung der Sicherheitsklassen: Nach der Gesetzesnovelle von 2016 müssen Waffen in Waffenschränken der Klasse 0 der Klasse 1 gelagert werden. Die Doppelbartschlüssel müssen in getrennten Tresoren derselben Sicherheitsklasse aufbewahrt werden. Alternativ können Waffenschränke mit elektronischen Zahlenschlössern verwendet werden. Diese Tresore erfordern keinen physischen Schlüssel und verwenden stattdessen einen digitalen Code, der nur dem Besitzer bekannt ist. Einige Modelle sind sogar mit biometrischen Optionen wie Fingerabdruckscanner für zusätzliche Sicherheit ausgestattet.

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