Kernkraftwerke: BDSW geht juristisch gegen Warnstreiks vor

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der von ver.di begonnenen Warnstreikaktionen zur Erzwingung des bundesweit gefor...

Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer
Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der von ver.di begonnenen Warnstreikaktionen zur Erzwingung des bundesweit geforderten Sozialtarifvertrages für den Bereich der Kerntechnischen Anlagen (KTA) eingereicht, darauf wies Dr. Harald Olschok, BDSW-Hauptgeschäftsführer hin.

Zwischen BDSW und ver.di besteht zu wesentlichen Elementen des geforderten Sozialtarifvertrages für KTA Friedenspflicht. „Im bundesweiten Mantelrahmentarifvertrag und in einzelnen länderbezogenen Manteltarifverträgen sowie Entgelttarifverträgen finden sich abschließende Regelungen zu einigen der Forderungen", so Olschok, „somit sind die Streikmaßnahmen von ver.di rechtswidrig."

Die beabsichtigten Streikmaßnahmen sind weiterhin deswegen rechtswidrig, weil der Antragsgegner offensichtlich nicht tariffähige Ziele erstreiken möchte. Hierzu zählen unter anderem das geforderte unternehmensübergreifende Personal- und Kommunikationssystem und die Verpflichtung zur Antragstellung auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Sozialtarifvertrages. Schließlich verstößt ver.di mit den beabsichtigten Streikmaßnahmen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dies beruht unter anderem auf dem grundsätzlichen Streikverbot der Bewachung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen, dem hierdurch drohenden Schaden für die Allgemeinheit und für die Volkswirtschaft, der fehlenden Ankündigung der Streikandrohung, der fehlenden Notdienstvereinbarung und der Überschreitung der Grenzen des Arbeitskampfrechts durch den Antragsgegner.

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