PMeV: Bundesnetzagentur schafft Planungssicherheit
Der PMeV begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Planungs- und Investitionssicherheit für schmalbandige Bündelfunksysteme über das Jahr 2025 hinaus. Nunmehr können Frequenzen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beantragt und erteilt werden.
Bislang war die Zuteilung des Frequenzspektrums bis zum 31. Dezember 2025 befristet. „Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt. Schon seit Mai 2020 hatten wir gefordert, auf ein fixes Enddatum in dieser Verordnung zu verzichten, um die regulatorischen Rahmenbedingungen verlässlicher zu gestalten und Investitionen jederzeit unter gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Nunmehr tragen unsere kontinuierlichen Bemühungen des fachlichen Austauschs Früchte“, erklärt PMeV-Vorstandsvorsitzender Bernhard Klinger.
Die BNetzA hat eine neue Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüFu) veröffentlicht. Die vorliegende Verwaltungsvorschrift aktualisiert im Wesentlichen das bislang gültige Dokument aus Juli 2018. Insbesondere Punkt 4. Frequenzzuteilungsverfahren (Antragsberechtigung) wird präzisiert. Waren bisher die Beantragungen und Erteilungen von Frequenzen maximal bis Dezember 2025 möglich, können nun Befristungen bis zu zehn Jahren beantragt und erteilt werden. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Lizenzen. Die darüber hinaus gehende Weiternutzung kann ab drei Jahren vor Ablauf der bestehenden Zulassung für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Dies dient der Erhöhung der Planungssicherheit für die Antragsteller und ermöglicht eine rechtzeitige Entscheidung über die Verlängerung durch die BNetzA.