Private Sicherheitsdienste zum Schutz vor Piraten
Das Bundeskabinett hat zwei neue Verordnungen beschlossen, die die Zulassung von bewaffneten privaten Sicherheitsdiensten zur Abwehr von Piraten auf deutschflaggigen Seeschiffen re...
Das Bundeskabinett hat zwei neue Verordnungen beschlossen, die die Zulassung von bewaffneten privaten Sicherheitsdiensten zur Abwehr von Piraten auf deutschflaggigen Seeschiffen regeln.
"Die beschlossenen Regelungen unterstreichen die gewachsene Leistungsfähigkeit und Qualität der deutschen Sicherheitswirtschaft zur Sicherung der Handelsflotten auf den Weltmeeren beim Schutz vor Piratenangriffen", so BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok.
„Es sei zu hoffen, dass der Bundestag zeitnah den Verordnungen zustimme, damit die ersten Sicherheitsunternehmen die Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können", so Olschok. „Wir warten seit Monaten auf Rechtsklarheit, da der Gesetzgeber bereits eine Zulassungspflicht ab dem 01.12. 2013 festgelegt habe."
Der BDSW fordere die deutschen Reeder auf, beim Schutz ihrer Schiffe qualifizierte deutsche Sicherheitsunternehmen mit dieser schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu betrauen. Es müsse eine ausreichende Zahl von Unternehmen in Deutschland zugelassen werden.
Das für den Kampf gegen Piraten erstmalig verbindlich eingeführte Zulassungsverfahren habe nach Auffassung des BDSW auch Vorbildcharakter für Sicherheitsunternehmen im Inland. „Das im Gewerberecht vorgesehene Unterrichtungsverfahren bzw. die Sachkundeprüfung werden den differenzierten Aufgaben der personellen Sicherheitswirtschaft immer weniger gerecht", so Olschok.
„Für den Schutz von kritischen Infrastrukturen, den Schutz von Großveranstaltungen sowie den Schutz des öffentlichen Personenverkehrs sei ebenfalls ein Zulassungsverfahren notwendig", so der BDSW-Hauptgeschäftsführer.