Schutz vor Ladendiebstahl durch elektronische Artikelsicherung
Schutz vor Ladendiebstahl durch elektronische Artikelsicherung. Auf dem Markt haben sich unterschiedliche Systeme der elektronischen Artikelsicherung (EAS) etabliert, die nach vers...
Schutz vor Ladendiebstahl durch elektronische Artikelsicherung. Auf dem Markt haben sich unterschiedliche Systeme der elektronischen Artikelsicherung (EAS) etabliert, die nach verschiedenen technischen Verfahren arbeiten. Die Empfangs- bzw. Detektionseinrichtungen sind je nach verwendeter Technik als Schleusensystem mit seitlich angeordneten Detektionsantennen, als Bodensysteme, als Überkopfsysteme oder integrierte Systeme, z.B. in Schaufensterpuppen, anzutreffen. Als Sicherungsetiketten kommen je nach verwendeter Grundtechnik Hart-, Klebe- und Softetiketten in Betracht. Diese werden mit einem speziellen Verschluss und Spezialnadeln an der Ware befestigt.
Das gefahrlose und beschädigungsfreie Entfernen der Sicherungsetiketten vom Produkt ist nur mit speziellem Gerät, z.B. mit Spezialmagneten, mechanischen, pneumatischen oder elektronischen Lösezangen möglich. Die drei unterschiedlichen Basistechnologien für EAS, die sich in der Praxis durchgesetzt haben, werden nachfolgend vorgestellt. Sie unterschieden sich geringfügig hinsichtlich ihrer spezifischen Vor- und Nachteile und sind untereinander nicht kompatibel. Alle bisherigen Versuche, die EAS zu standardisieren und zu einer einheitlichen Technologie zu gelangen, sind gescheitert. Auch künftig ist davon auszugehen, dass alle drei Technologien nebeneinander angeboten werden.
Radio-Frequenz-Technik
Bei der Radio-Frequenz-Technik wird durch Sende- und Empfangstechnik ein räumlich begrenztes Radiofrequenzfeld erzeugt. Für die Detektion - die Auslösung des Alarms - kommen Ein- oder Mehrantennensysteme in Frage. Beim Einantennensystem sind Sender und Empfänger kombiniert untergebracht. Damit lassen sich bei Mittelstellung der Antenne Ausgänge in Abhängigkeit der eingesetzten Etiketten bis zu einer Durchgangsbreite von 2,40 m absichern.
Aus technischen Gründen ist eine Aneinanderreihung des Einantennensystems nicht möglich, so dass bei größeren Durchgangsbreiten getrennte Sende-/und Empfangsantennen montiert werden müssen. Hier lassen sich Ausgänge von 10 m und mehr mit vielen Antennen überwachen. Für die Warensicherung kommen alle gängigen Etikettenarten wie Hart-, Soft- und Papieretiketten in Frage. Die Detektion lässt sich weder durch Körperabschirmung noch durch dicke Taschen vermeiden. Metallische Waren lassen sich nicht absichern, da hier die Radiowellen eliminiert werden. Daher sollte der Handel mit Computern und Zubehör sowie Elektro-Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte andere Systeme einsetzen. Die RF-Technik hat eine durchschnittliche Detektionsrate, d.h. eine gute Auslösequalität und ist universell einsetzbar. Schwerpunkte liegen im Textil- und Lederwarenbereich.
Elektromagnetische Technik (EM)
Sie basiert auf dem Metalldetektionsprinzip. Ein ausgewähltes Metall sowie eine spezielle Codierung werden von der Elektronik erkannt und lösen einen Alarm aus. Der Nachteil ist die geringe Durchgangsbreite des Antennensystems von 0,8-1 m. Fluchtverordnungen schreiben heute Durchgangsbreiten von 2 m vor. Beim Einsatz von drei Antennen kann die Durchgangsbreite auf max. 2 m ausgedehnt werden. Als Sicherungselemente kommen Hartetiketten, bevorzugt Papierklebeetiketten in unterschiedlichsten Formen zum Einsatz. Der Vorteil der EM-Technik liegt in der guten Erkennungs- und Auslösungsqualität sowie der universellen Einsetzbarkeit. Die EM-Absicherung ist insbesondere in den Bereichen EDV, EDV-Zubehör, Tonträger, Videos, Bücher sowie im Schuheinzelhandel anzutreffen. Metallische Gegenstände können bedingt mittels EM-Technik gesichert werden.
Akustomagnetische Technik (AM)
Bei der akustomagnetischen Technologie senden die Antennen im Ausgangsbereich Ultraschall- Schwingungen aus. Die Hart- bzw. Klebeetiketten enthalten zwei dünne Metallplättchen, die von den Antennen in Eigenschwingungen versetzt werden. Das Sicherungssystem erkennt diese Schwingungen des Etiketts innerhalb einer Erfassungsbreite und gibt Alarm. Die Durchgangsbreite beträgt bei allen von ADT Sensormatic angebotenen bis zu 2,40 m mit vertikal installierten Antennen. Eine Aneinanderreihung mehrerer Systeme für beliebig größere Durchgangsbreite ist möglich. Mit Bodenantennensystemen von ADT Sensormatic können unendlich breite Ausgänge abgedeckt werden.
Der geringe Installationsaufwand, die gute Auslösequalität sowie relativ kleine bzw. leichte Etiketten sind als Vorteile herauszustellen. Durch die einzigartige Beschaffenheit der Etiketten ist diese Technologie nahezu fehlerfrei mit hindurch getragenen Waren. Zu beachten ist die Druckempfindlichkeit des Papieretiketts, da das Schwingungsverhalten unter Druck verändert wird. Hierbei ist zu bemerken, dass bei jeder EAS-Technologie ein Klebeetikett einfach mechanisch manipulierbar ist bzw. von der Ware entfernt werden kann. Alle Klebeetiketten von ADT Sensormatic sind zu 100 % deaktivierbar. Mit den kleinen Klebeetiketten können nahezu alle Warenbereiche gesichert werden. Selbst in metallhaltigen Verpackungen der Parfümerie löst diese Technologie einen Alarm im EAS System aus. Das System ist für alle Sortimentsbereiche geeignet, vorrangig im Bekleidungsbereich, Parfümerie-, Drogerie-, Baumarkt-, Media- und Supermarktbereich.
Die EAS-Systeme in Vergleich
Die Entscheidung für ein bestimmtes System ist abhängig von der Sicherungsaufgabe, der Warengruppe, dem Kosten-/Nutzenaspekt, den betrieblichen und baulichen Gegebenheiten und insbesondere von den technischen Anforderungen, die der Händler an das System stellt. Folgende Kriterien kommen für die Auswahl eines geeigneten EAS- Systems in Betracht:
• Schleusenbreite
(Abstand zwischen den Antennen)
Die erforderlichen Schleusenbreiten hängen von der Zugangssituation im Ladengeschäft ab. Detektionsrate (Wahrscheinlichkeit der Erkennung des Signals): Angestrebt wird i.d.R. eine Erkennungsrate von 100 %. Die Zuverlässigkeit des Systems hängt oftmals von den verschiedenen Faktoren ab, etwa der Schleusendurchgangsbreite, der Größe der eingesetzten Sicherungselemente etc.
• Fehlalarm (ungewollt ausgelöster Alarm durch Umweltstörungen oder durch andere Objekte). Gelegentliche Fehlalarme können zwar dem Kunden die Funktionsfähigkeit des Systems demonstrieren, bei häufigem Auftreten bergen sie aber die Gefahr einer mangelnden Personalakzeptanz und -reaktion.
• Deaktivierungsdistanz
Vorteilhaft für eine komfortable Deaktivierung ist eine möglichst große Entfernung des Etiketts vom Deaktivator. Hierbei ist allerdings auch zu beachten, dass es nicht zu ungewollten Deaktivierungen kommt, wenn z.B. von einem Dieb gesicherte Teile in eine Großverpackung versteckt werden (z.B. einige DVDs im Waschmittel).
• Deaktivierungsquote (Wahrscheinlichkeit der Entschärfung des Etiketts)
Eine 100 %-ige Deaktivierungsquote ist unabdingbar. Nicht entsicherte Produkte und Artikel können ansonsten unberechtigte Alarme in anderen Betrieben auslösen.
• Reaktivierbarkeit (Möglichkeit, ein bereits entschärftes Etikett erneut zu aktivieren)
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der gewollten Reaktivierung z.B. einer zurückgebrachten Ware oder der ungewollten Reaktivierung z.B. eines in einem Kleidungsstück eingebrachten Etiketts. Bei der akustomagnetischen Technologie können die Etiketten bewusst bei Rücknahmen wieder reaktiviert in den Verkauf gehen. Der Händler sollte die Entscheidung für ein bestimmtes System neben dem Kostengesichtspunkt letztendlich davon abhängig machen, welches System die für ihn wichtigsten Schlüsselkriterien am ehesten erfüllt.
Fernseh- und Videoüberwachung
Mit Hilfe von Videoüberwachungsanlagen lässt sich das Geschehen vor Ort bzw. in einem Geschäft beobachten. Sie sind heute ein wirkungsvolles Instrument zur Diebstahlprävention und zur Überführung von Dieben und Betrügern im Handel. Die Videoüberwachung dient der Abschreckung für Gelegenheitsdiebe und die erleichtert die Beweissicherung und Identifizierung des Täters. Es lassen sich beliebig viele Objekte und Verkaufsräume gleichzeitig überwachen. Eine Dauerüberwachung ist möglich. Sie ist allerdings personal- und kostenintensiv, da eine mögliche Intervention im Fall eines Diebstahls jederzeit Mitarbeiter verfügbar und anwesend sein müssen. Meist wird ein Mitarbeiter für die jeweilige Festnahme/Verfolgung des/der Täter benötigt.
Wenig sinnvoll sind Anzeigen bei der Polizei mit Aufnahmen von einem unbekannten und flüchtigen Täter. Es ist nicht unbedingt erforderlich, nur „scharfe" Kameras zu installieren. Auch Attrappen können durchaus eine abschreckende Wirkung entfalten. Sinnvoll ist eine kombinierte Installation von „falschen" und echten Kameras. Sie sind leicht auszutauschen, so dass an einem bestimmten Bereich im Geschäft zeitweise echte Kameras, zeitweise Attrappen im Wechsel installiert werden.
ADT Sensormatic bietet neben Sicherheit gegen externen Diebstahl auch Systeme zur Aufdeckung/Verhinderung von internem Diebstahl an. Hierzu werden die Kassendaten parallel mit dem entsprechenden Bild der Kasse angenommen. Es ist dann später möglich, nach außergewöhnlichen Transaktionen wie Storno, Rückgaben, Rabatte, usw. gezielt zu suchen. Mit Hilfe solcher Systeme werden nicht nur die „schwarzen Schafe" innerhalb der Mitarbeiter erkannt, das Arbeitsklima verbessert sich ebenfalls, wenn kein Mitarbeiter mehr verdächtigt wird.
Die Kunden sollten durch Aushang beim Betreten des Ladenlokals darauf hingewiesen werden, dass eine Fernsehüberwachungsanlage installiert ist. Aber auch Mitarbeiter und Lieferanten sollten auf die Kamerainstallation aufmerksam gemacht werden. Für die „Gelegenheitstäter" dürfte die Fernseh- und Videoüberwachung als psychologische Abschreckung dienen, für den professionellen Dieb auch, da diese durch die Hilfe der Aufzeichnung „dingfest" gemacht werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Einsatz von Fernsehüberwachungsanlagen sind sowohl die innerbetrieblichen, als auch die Belange der Kunden zu berücksichtigen (Persönlichkeitsrechte und Datenschutz). Die Kameras müssen sichtbar aufgehängt werden bzw. die Kameraüberwachung muss erkennbar angekündigt werden. Wenn dabei auch eine Überwachung des eigenen Personals erfolgt, muss laut § 87 BetrVerfG die Arbeitnehmervertretung zustimmen. Bei der Überwachung der Umkleidebereiche darf die Privat- bzw. Intimsphäre der Kunden nicht verletzt werden. Der Überwachungsbereich der Kameras darf sich auch nicht über eigenen Grundstücksgrenzen hinaus erstrecken.