Sicherheitsdienstleistungen Berlin Brandenburg: Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt
Der gemeinsame Tarifausschuss der Länder Berlin und Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 20. November 2023 antragsgemäß vollumfänglich und rückwirkend zum 1. Januar 2024 empfohlen.
Der Vorsitzende der Landesgruppe Berlin des BDSW, Rainer Ehrhardt, lobte die gute Sozialpartnerschaft mit dem Tarifpartner ver.di und wies auf die Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für die Unternehmen der Sicherheitswirtschaft in Berlin hin: „Durch die Ausweitung der Tarifbindung auf alle Unternehmen und alle Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, andere Aspekte als den Preis zur Grundlage von Ausschreibungen zu machen“, sagte er nach der Verkündung der Entscheidung des Tarifausschusses. Dies gelte auch für öffentliche Auftraggeber. Allerdings bestehe bei diesen Auftraggebern weiterer Handlungsbedarf: „Anders als private Kunden zahlt die öffentliche Hand Lohnerhöhungen oft erst nach der Erklärung der AVE rückwirkend. Die Unternehmen müssen hier die Differenz zwischenfinanzieren, was gerade kleineren schwer fällt“, kritisierte der BDSW-Landegruppenvorsitzende.