Sicherheitsdienstleistungen: Informationsveranstaltung zum Mindestlohn

Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Darmstadt führten die Verbände der Sicherheitswirtschaft VSW und die Landesgruppe Hessen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) am 26. ...

Dirk Bürhaus, BDSW-Landesgruppenvorsitzender in Hessen und Geschäftsführer...
Dirk Bürhaus, BDSW-Landesgruppenvorsitzender in Hessen und Geschäftsführer bei Kötter Security, appelliert an Auftraggeber von Sicherheitsdienstleistungen, Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns bei Auftragnehmern im eigenen Interesse einzuführen.

Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Darmstadt führten die Verbände der Sicherheitswirtschaft VSW und die Landesgruppe Hessen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) am 26. Oktober in der IHK Wiesbaden eine Informationsveranstaltung zur Einführung des Mindestlohns für Sicherheitsdienstleistungen durch.

Ziel der Veranstaltung war es, rechtliche und praktische Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer von Sicherheitsdienstleistungen darzustellen und zu diskutieren. Auf diese Weise soll die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKA) des Zolls im Zusammenhang mit dem seit 1. Juni 2011 unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bundesweit geltenden Mindestlohn-Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen optimiert werden.

„Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Beim Thema Haftung des Auftraggebers kommt endlich Bewegung ins Spiel. Dass ein Auftraggeber mit in die Haftung genommen werden kann, wenn der Auftragnehmer von Sicherheitsdienstleistungen oder die Subunternehmer Leistungsbetrug begangen haben, war nicht allen bekannt.

Dem zu begegnen müssen Kontrollmechanismen eingeführt werden, die wir als Branche benötigen, um den Mindestlohn und qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleistungen durchsetzen zu können", so Dirk Bürhaus, BDSW Landegruppenvorsitzender in Hessen. Die Notwendigkeit, das Entlohnungsverhalten des Auftragnehmers zu überprüfen, unterstrich auch ein Vertreter des Hauptzollamtes aus Darmstadt. Sollte der Verdacht eines Leistungsbetruges bestehen, dann müsse der Auftragnehmer und gegebenenfalls der Auftraggeber damit rechnen, dass eine tiefer gehende Prüfung bei ihnen vorgenommen werden kann.

Dabei werden sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber in Betracht gezogen. „Genau hier sehen wir eine enorme flankierende Wirkung unserer Verbandsbestrebungen, über die Mindestlohnregelungen Qualitätsaspekte in die Bewertung der Auftraggeber zu verfestigen. Allerdings dürfen wir dabei nicht vergessen, dass es sich beim Mindestlohn immer noch um die unterste Lohngruppe ungelernter Tätigkeiten handelt. Zur Entlohnung qualifizierte Tätigkeiten ist es noch ein langer Weg", so Bürhaus abschließend.

 

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