19.02.2015 • NewsVideoüberwachungBHECCTV

Übergangsfrist für Video-Fachfirmen endet – Norm ab Juni 2015 verbindlich

Die Norm DIN EN 50132-7 definiert Anwendungsregeln für Videoüberwachungsanlagen. Sie wurde grundlegend überarbeitet und ist immer häufiger wichtiger Bestandteil von Ausschreibungen...

Übergangsfrist für Video-Fachfirmen endet – Norm ab Juni 2015 verbindlich

Die Norm DIN EN 50132-7 definiert Anwendungsregeln für Videoüberwachungsanlagen. Sie wurde grundlegend überarbeitet und ist immer häufiger wichtiger Bestandteil von Ausschreibungen und Bauprojekten. Ab dem 18. Juni 2015 sind die neuen Bestimmungen verbindlich einzuhalten. Fachkräfte in Errichterunternehmen sollten sich daher rechtzeitig die erforderlichen Kenntnisse aneignen, um den definierten Anforderungen gerecht zu werden.

Die Neufassung der Norm trägt den technischen Innovationen im Bereich der Videoüberwachung Rechnung. Sie berücksichtigt den wegweisenden Wandel von analoger zu digitaler Videotechnik, die generelle Verbesserung der Bildqualität und die neuen CCTV-Standards.
Einen komprimierten und praxisnahen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und Inhalte der Norm bietet das BHE-Seminar „Neue DIN EN 50132-7 -

Anwendungsregeln für Videoüberwachungsanlagen" am 17.-18. März 2015 in Lünen (bei Dortmund).

Das Seminar richtet sich an technische Mitarbeiter von Errichterfirmen, Planern und Anwendern, die bereits über grundlegende Erfahrungen im Einsatz von Videoüberwachungstechnik verfügen.

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