VdS-Zwangsläufigkeit jetzt europäisch geregelt
Ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Einsatz von Einbruchmeldeanlagen (EMA) ist nicht nur die schnelle Detektion und Alarmierung bei drohendem Unheil, sondern auch die so ...
Ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Einsatz von Einbruchmeldeanlagen (EMA) ist nicht nur die schnelle Detektion und Alarmierung bei drohendem Unheil, sondern auch die so genannte Fehl- bzw. Falschalarmsicherheit. Schließlich haben die bei minderwertigen Anlagen häufigen versehentlichen Auslösungen äußerst negative Auswirkungen auf die Reaktionen sowohl des Umfeldes als auch der ggf. angebundenen Sicherheitsdienste: Logischerweise erhält der vierte Alarm in Folge, der dann erstmals echt ist, nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit. VdS tritt diesem Kernproblem seit Jahrzehnten mit dem Konzept der „Zwangsläufigkeit“ erfolgreich entgegen.
„Ein Großteil der Fehlauslösungen resultiert aus menschlichem Fehlverhalten während des Betretens des überwachten Bereiches – und zwar durch den oder die EMA-Betreiber selbst“, erklärt Günter Grundmann, Leiter der VdS-Laboratorien für elektronische Sicherungstechnik. „Die wichtige Minimierung dieser Fehlalarme sichern wir u.a. dadurch, dass eine VdS-EMA nur von außen scharfgeschaltet werden kann. Um den gesicherten Bereich wieder zu betreten, muss der Berechtige die EMA zunächst unscharf schalten. Ansonsten wird der Zugang durch ein zusätzliches elektromechanisches Element, eine sogenannte Sperreinrichtung, verhindert. Ein sehr einfaches, aber wirkungsvolles Prinzip.“
Trotz der damit zunächst erhöhten Kosten bei der EMA-Installation führt die Minimierung unerwünschter Alarme über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg zu hohen Einsparungen. Zudem stellt das bewährte VdS-Konzept sicher, dass alle überwachten Fenster, Türen etc. geschlossen sind, bevor scharfgeschaltet werden kann. So ist auch eine kostspielige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages durch z.B. gekippte Fenster ausgeschlossen.
Diese `Zwangsläufigkeit´ genannten VdS-Anforderungen an die Scharfschaltung der Systeme sind in Deutschland seit den 70er Jahren fest etabliert. In den EU-Vorgaben für EMA, EN 50131-1, wurde dieses auch in den Anschlussbedingungen der Deutschen Polizei verlangte Verfahren bisher zwar aufgelistet, aber nicht spezifisch gefordert. Das wird sich jetzt ändern: Das zuständige Gremium bei CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) hat die Zwangsläufigkeit gerade in seine Technische Spezifikation TS 50131-12, die Vorstufe einer Europäischen Norm, übernommen – als „Best Practice“. Auch spezielle Produktanforderungen auf Basis der VdS-Richtlinien wurden seitens der Arbeitsgruppe formuliert. Zusätzlich wird die TS wohl auch als weltweit gültige IEC-Norm zur Anwendung kommen.
Grundmann betont: „Herzlichen Dank an die VdS-Experten und all die Partner, die ihre Fachkompetenzen in unsere Richtlinien einbringen – wie so viele andere VdS-Hilfestellungen wurden jetzt auch Ihre qualifizierten Ausarbeitungen im Bereich EMA-Scharfschaltung in die Europäischen Sicherheitsnormen übernommen.“