Zivile Sicherheit: Bundesforschungsministerium stärkt Potenziale kleiner und mittlerer Unternehmen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 26. Februar 2015 die Förderrichtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" im Rahm...

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 26. Februar 2015 die Förderrichtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017" der Bundesregierung veröffentlicht.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen ermutigt werden, sich am Programm zu beteiligen. KMU sind oft Vorreiter des technologischen Fortschritts. Sie tragen wesentlich zur Innovationsdynamik und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei und sind eine wichtige Schnittstelle für den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis.

Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Innovationspotenzial von KMU stärken.

In den Forschungsprojekten können zum Beispiel folgende Themen des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 -2017" aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz
  • Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit
  • Detektion von Gefahrstoffen
  • übergreifende Themen, wie etwa innovative

Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort-, und Weiterbildung.

Ziel sind innovative anwendungsorientierte Sicherheitslösungen, die die Marktposition von KMU verbessern. Sie müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und klare Leistungsvorteile gegenüber konventionellen Lösungen sowie ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen.

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Bewertungsstichtag ist der 15. Oktober 2017.

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