04.06.2019 • NewsVdSBrandschutzBrandschutzordnung

Zusätzliche VDS-Unterstützung: Externer Brandschutzbeauftragter BSB+

Der Verband der Sachversicherer (VDS) bietet jetzt auf Wunsch zahlreicher Partner einen externen Brandschutzbeauftragten BSB+. 26 Kernpflichten listen die gleichlautenden DGUV-I 20...

Zusätzliche VDS-Unterstützung: Externer Brandschutzbeauftragter BSB+

Der Verband der Sachversicherer (VDS) bietet jetzt auf Wunsch zahlreicher Partner einen externen Brandschutzbeauftragten BSB+. 26 Kernpflichten listen die gleichlautenden DGUV-I 205-003 oder VFDB 12-09/01 für Brandschutzbeauftragte. Darunter so komplexe Tätigkeiten wie das Erstellen der Brandschutzordnung, das Aktualisieren der Alarmpläne und Beratung bei Nutzungsänderungen – für Nicht-voll-im-Thema-Stehende äußerst zeitraubende Aufgaben, die zusätzlich zur eigentlichen Arbeit erfüllt werden müssen. Vor allem der Rechercheaufwand wegen immer neuer Risikoquellen und behördlicher Vorschriften ist erfahrungsgemäß enorm. Von Vorteil für Betriebe wie Institutionen ist, dass ein geforderter Brandschutzbeauftragter immer auch extern bestellt werden kann.

Deshalb bietet der VDS auch diese Dienstleistungen an – und bündelt darin in über 110 Jahren aufgebaute Brandschutz-Expertise. Konzipiert wurde das neue Angebot u.a. durch Fachleute mit langjähriger Erfahrung als externe BSB wie auch als BSB-Ausbilder.

Entscheider könnten es sich sowie ihren Mitarbeitern leicht machen – schließlich bräuchten sie das Können ihrer eigenen Profis für ihre Kern-Erfolgsprozesse, so Volker Kluge, stellvertretender Leiter VDS-Risiko-Management und verantwortlich für das neue Unterstützungsangebot. Mit dem BSB+ seien alle Pflichten von behördlich geforderten Dokumenten über individuelle Unterweisungen bis zur Objektüberwachung direkt mit einer Pauschale abgehakt.
 

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