31.01.2012 • NewsSprachalarmierungZVEISprachalarmanlagen

ZVEI-Seminar: Fachkräfte für Sprachalarmierung

Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA) können beim ZVEI schon vor dem Inkrafttreten der DIN 14675/A3 die notwendige Sachkenntnis für eine spätere Zertifizierung erwerben...

Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA) können beim ZVEI schon vor dem Inkrafttreten der DIN 14675/A3 die notwendige Sachkenntnis für eine spätere Zertifizierung erwerben. Die neue Norm liegt bereits als Entwurf E DIN 14675/A3 vor. Sie verlangt unter anderem den Nachweis einer Fachkraft für Sprachalarmanlagen als verantwortliche Person. Mit der Änderung A3 werden Anforderungen an Sprachalarmzentralen nach DIN EN 54-16, DIN EN 54-24 und DIN VDE 0833-4 sowie Erfahrungen aus der Praxis in die DIN 14675 übernommen.

Die Prüfung zur ‚Fachkraft SAA‘ kann im Rahmen eines viertägigen Seminars der ZVEI Akademie für Sicherheitssysteme abgelegt werden. Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hat dazu Seminarkriterien, Prüfungsinhalte und Prüfungsfragen entwickelt.

„Fachkräfte für Sprachalarmanlagen können voraussichtlich erst ab 2013 nach einem akkreditierten Verfahren zertifiziert werden. Der ZVEI bietet jedoch bereits jetzt eine Qualifizierung an, um Facherrichtern frühzeitig eine gute Marktpositionierung zu ermöglichen und die entsprechenden Voraussetzungen für eine akkreditierte Zertifizierung zu erlangen", erläutert Christian Kühn, Vorsitzender der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer. Die Kriterien des ZVEI sollen nach Inkrafttreten des Normenentwurfs in das Zertifizierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) einfließen.

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