01.11.2011 • News

Zweite Auflage von „Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen“

Zweite Auflage von „Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen". Der Angriff auf ein Geldinstitut hat nicht nur materielle Schäden zur Folge. Oft sind de...

Zweite Auflage von „Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen". Der Angriff auf ein Geldinstitut hat nicht nur materielle Schäden zur Folge. Oft sind der dadurch entstandene Vertrauensverlust und Imageschaden für das betroffene Unternehmen weitaus gravierender. Deshalb erfordert die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen besondere Sorgfalt und Erfahrung.

Die in 2. Auflage erschienenen „Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen“, VdS 2472, enthalten Regeln und Empfehlungen für die Sicherung von Geldinstituten gegen Einbruchdiebstahl und Raub auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes. Die überarbeiteten Sicherungsrichtlinien, VdS 2472, zeigen Lösungsansätze auf, um die vom Unternehmer nach einer durchgeführten Gefährdungs- und Risikobeurteilung festgelegten Schutzziele in den Bereichen Einbruchdiebstahl, Raub-, Sach- und Personenschutz zu erreichen.

Die Hinweise beziehen sich sowohl auf personell besetzte als auch auf ausschließlich über Automaten betriebene Geschäftsstellen von Geldinstituten sowie auf Einrichtungen von Geldinstituten in institutsfremden Betriebsstätten, wie z. B. in Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen.

Das optimale Schutzkonzept umfasst dabei organisatorische Maßnahmen (z. B. Zutritts- und Verhaltensregeln), Maßnahmen zur Überwachung und Meldung eines Angriffs durch elektronische und optische Systeme sowie eine aktive Sicherung durch bauliche Maßnahmen und mechanische Sicherungseinrichtungen.

Um die Gefahr einer Bedrohung von Angestellten und Kunden möglichst gering zu halten, kann unter anderem die Menge des Bargeldes, das in den Geldinstituten vorhanden ist, reduziert werden, was mittlerweile schon häufig praktiziert wird.

Verschiedene Lösungsansätze, den Umgang mit Bargeld zu verringern oder sicherer zu gestalten, sind in den Sicherungsrichtlinien beschrieben.

Die Maßnahmen wurden in vielen Fällen von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angeregt.

Die „Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen“ werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft herausgegeben und beinhalten die Erfahrung und Kompetenz aller Beteiligten. Sie können ab sofort beim VdS-Verlag per Fax 0221/7766-109 oder E-Mail verlag@vds.de bestellt werden.

VIP

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Das VIP-Interview in GIT SICHERHEIT

Wir stellen Macherinnen und Macher in Sachen Sicherheit vor. Lesen Sie zum Beispiel, was der Bayer-Sicherheitschefin Dr. Alexandra Forster wichtig ist - und wer außerdem in unserer "VIP Lounge" Platz genommen hat.

KULTURGÜTER

Sicherung für Kulturstätten

Sicherung für Kulturstätten

Oktober 2025: Spektakulärer Diebstahl im Pariser Louvre. Er rückt den Schutz von Kulturgütern in den Mittelpunkt des Interesses. Dazu gehört auch die Sicherung von Zugängen. Im nachfolgenden Praxisbeispiel geht es um die Dresdner Frauenkirche.

Meist gelesen

Photo

Verkauf der Keenfinity Group abgeschlossen

Neuer Eigentümer, neuer Firmenname: Der Verkauf des Produktgeschäfts für Sicherheits- und Kommunikationstechnik der Bosch Gruppe an die europäische Beteiligungsgesellschaft Triton ist erfolgreich abgeschlossen.