08.06.2021 • Produkt

BGHM gibt Tipps zur richtigen Beleuchtung von Arbeitsstätten

Denn um ihre Aufgaben sicher und effizient erfüllen zu können, benötigen Beschäftigte eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz. So werden Gefahren schneller erkannt und Unfälle vermieden. Licht steuert aber auch die Produktion von Hormonen im Körper und beeinflusst damit die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit. Arbeitgeber sollten daher Wert auf ein ausgewogenes Beleuchtungskonzept im Betrieb legen.

Bei der Planung, Realisierung und Bewertung einer Beleuchtungsanlage müssen lichttechnische Gütemerkmale wie Tageslichtanteil, Lichtrichtung, Lichtfarbe, Beleuchtungsniveau, Farbwiedergabe, Flimmerfreiheit und die Begrenzung von Blendung berücksichtigt werden, so Torsten Köppen, Aufsichtsperson bei der BGHM. Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten ergeben sich aus den Anhängen 1 und 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“. Die Umsetzung der Anforderungen an die Beleuchtung könne sich je nach Arbeitsbereich und Tätigkeit auf den ganzen Arbeitsraum, den Arbeitsplatz oder lediglich eine Teilfläche beziehen, so Torsten Köppen. Damit könne es innerhalb einer Halle oder eines Raumes ganz unterschiedliche Beleuchtungsanforderungen geben.

Beleuchtungsanlagen sind durch eine fachkundige Person unter Beachtung der Anforderungen der ASR A3.4 und der EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ zu planen. In den Planungsunterlagen werden das Beleuchtungskonzept sowie alle Berechnungen und Angaben dokumentiert. Darin werden auch die tatsächlichen Betriebsbedingungen, die Einfluss auf die Qualität der Beleuchtung haben, berücksichtigt. So können Fehler frühzeitig erkannt und korrigiert werden. Dazu gehören beispielsweise Leuchten über Maschinen oder Arbeitsplätzen, die ungünstig positioniert sind oder Behinderungen durch Einbauten an der Decke. Während und nach der Errichtung der Beleuchtungsanlage sind die festgelegten Planungsparameter regelmäßig zu kontrollieren und die Wirksamkeit der Beleuchtungsanlage ist nachzuweisen. Hinweise zur Überprüfung von Planungsunterlagen sowie zur Prüfung bereits bestehender Beleuchtungsanlagen gibt es im BGHM-Seminar „Beleuchtung“.

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