09.12.2021 • Produkt

Denios: FAQ Gefährdungsbeurteilung

Photo

Seit 25 Jahren ist sie das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. In seinen FAQ hat das Unternehmen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema „Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe“ zusammengestellt.

Die Gefährdungsbeurteilung gilt als das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheitsmanagement. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenziell auftretende Gefahren für die Beschäftigten bei der Arbeit zu identifizieren, zu bewerten und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Obwohl sie seit 25 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Gefährdungsbeurteilung in vielen Unternehmen noch immer vernachlässigt.

WIN>DAYS 2022 - virtuelle Kongressmesse für Safety und Security. 15.-17. Februar 2022

 

Eine repräsentative Betriebsbefragung hat ergeben: Fast die Hälfte der deutschen Betriebe führt an ihren Arbeitsplätzen keine Gefährdungsbeurteilungen durch. Dies, so die Angaben der betroffenen Unternehmen, lag in immerhin knapp 30 % der Fälle an einer Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften. Vor allem aber wurde die Nichtdurchführung von Gefährdungsbeurteilungen damit begründet, dass im Betrieb keine nennenswerten Gefährdungen existieren bzw. Sicherheitsdefizite ohnehin von den Mitarbeitern selbst erkannt und gemeldet bzw. beseitigt würden.

Ist die Gefährdungsbeurteilung also ein Instrument, auf das guten Gewissens verzichtet werden kann? Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten – denn es gibt wesentliche Gründe, die für die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen sprechen: Risikominimierung durch systematische Prüfung, Rechtssicherheit, wirtschaftlicher Nutzen, Arbeitsschutz ist Chefsache und die Förderung effizienten Arbeitens. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung trägt immer der Arbeitgeber. Die praktische Durchführung muss zwingend von einer sogenannten „fachkundigen Person“ vorgenommen werden. Weitere Informationen gibt es auf der Site „FAQ Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe“.

Business Partner

Logo:

DENIOS SE

Dehmer Straße 54-66
32549 Bad Oeynhausen
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen