01.06.2018 • Produkt

EU-DSGVO-konforme Videosicherheitstechnik einfach implementiert

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Die EU-DSGVO weist dem Datenschutz und der Datensicherheit einen hohen Stellenwert zu, ohne dabei konkrete Vorgaben für Videosicherheitssysteme zu machen. Mit den 14 Funktionen des Dallmeier-Moduls können Unternehmen ihre Videosysteme so konfigurieren, dass sie jeweils individuell die Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen.

Die Videolösung muss die Kriterien für Datenschutz erfüllen

Für den Bereich Datenschutz, also die Wahrung von Datenschutzgrundsätzen und Rechten der betroffenen Personen, bietet Dallmeier vier Komponenten, nämlich die Verpixelung von ganzen Personen durch „People Masking“, die Einrichtung von „Privaten Zonen“ im erfassten Bild, um beispielsweise öffentliche Bereiche unsichtbar zu machen, sowie die Festlegung der maximalen Speicherdauer je Kamera. Zudem können Kunden bei Dallmeier optional durch eine detaillierte, virtuelle 3D-Simulation bereits bei der Projektplanung feststellen, welche Bereiche aufgrund der Bildqualität für den Datenschutz irrelevant sind.

Datensicherheit wird in der EU-DSGVO großgeschrieben – das gilt auch für Video

Für die Anforderungen bei der Datensicherheit, also dem Schutz vertraulicher oder personenbezogener Daten vor Manipulation, Verlust oder unberechtigtem Zugriff, bietet das Dallmeier-Modul insgesamt zehn Funktionen. Zur Netzwerkabsicherung dienen die Authentifizierung gemäß IEEE 802.1X, eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit TLS 1.2 / 256 Bit AES bei aktuellen Dallmeier-Systemen und die Funktion „ViProxy“, mit der Dallmeier Aufzeichnungs-Appliances als Security Gateway des Videosystems fungieren. Zudem erfolgt die Entwicklung sämtlicher Hard-, Soft- und Firmware-Lösungen im eigenen Haus, wodurch versteckte Zugangsmöglichkeiten durch Backdoors ausgeschlossen sind.

Auf Recording-Ebene gewährleisten das optionale „Vier-Augen-Prinzip“ bei der Sichtung von Aufzeichnungen, die Festlegung der Aufzeichnungszeit für jede Benutzergruppe mit „MaxView“ sowie die Benutzergruppenverwaltung über AD/LDAP die Einhaltung der EU-DSGVO-Vorschriften. Das sichere Erkennen und Verhindern von Verbindungsversuchen durch Hackerangriffe erfolgt über die „Fail2Ban“-Funktion, entsprechende Failover- und Redundanzmechanismen bei der Aufzeichnung schützen vor Datenverlusten. Schließlich stellt Dallmeier mit der LGC-Zertifizierung sicher, dass bei der Beweissicherung alle Kriterien für eine gerichtliche Verwertbarkeit erfüllt sind.

„Bekanntermaßen steht die finale Auslegung der EU-DSGVO im praktischen Vollzug noch keinesfalls fest und wird auch über das Jahr 2018 hinaus noch von den nationalen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden kontrovers diskutiert und definiert werden“, so Jürgen Seiler, Geschäftsführer des Dallmeier Consulting-Tochterunternehmens davidiT. „Somit ist es bei der Videosicherheit der beste und einfachste Weg, Lösungen einzusetzen, welche die technischen Antworten auf alle zu erwartenden Anforderungen bereits heute geben. Mit den 14 Funktionen unseres kombinierten Datenschutz- und Datensicherheitsmoduls steht Kunden genau dieser Funktionsumfang in einer einfach zu verwaltenden und zu konfigurierenden Form zur Verfügung.“

Umfangreiche Broschüre und Webinar mit Lösungs- und Anwendungsdemo zum Thema

Für interessierte Entscheider und Techniker gibt es eine umfangreiche Broschüre zum Thema sowie ein Webinar zum Datenschutz- und Datensicherheitsmodul am 19.07.2018 um 14:00 Uhr. Das Webinar wird einen allgemeinen Überblick zum Thema und zu den verschiedenen Funktionen und ihrer Konfiguration geben. Interessierte finden die beiden Anmeldelinks zum Juni- und dem Juli-Termin sowie weitere Informationen und Termine ab sofort hier.

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