20.02.2020 • Produkt

Hekatron: Neue Vorgaben für Brandmelder

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Damit Verbauer von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse weiterhin rechtlich auf der sicheren Seite sind, bietet Hekatron zulassungskonforme Austauschmöglichkeiten. Seit Juli 2019 ersetzt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) hat Auswirkungen auf den Austausch von Rauch- und Thermoschaltern in Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse. Durch dieses neue Zulassungsverfahren des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) gibt es zukünftig eine Unterscheidung zwischen Meldern, die auf Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und Meldern, die auf Basis der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung (abG) eingesetzt werden. Die Begründung für diese Unterscheidung: Bisher waren Brandmelder in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) gemeinsam mit der Auslösevorrichtung zugelassen. In der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) sind die Brandmelder nur noch als Melder ohne die Auslösevorrichtung DIBt-zugelassen. Die Auslösung wird nun von der Steuerung der Feststellanlagen, z. B. der Hekatron FSZ Basis übernommen.

Damit Feststellanlagen nach der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung weiterhin zulassungskonform sind, müssen bei einem Meldertausch immer die Retrofit-Austauschprodukte des Herstellers eingesetzt werden. Die nach den neuen Vorgaben zugelassenen Produkte stehen seit Januar 2020 zur Verfügung. Damit sind Verbauer von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse rechtlich mit diesen Produkten auf der sicheren Seite. Im Zuge dieser Neuerung hat das Unternehmen auch gleich den Austauschprozess vereinfacht. Die Rauch- und Thermoschalter können nun über die bekannten Stellen entsorgt werden, statt sie an Hekatron zurückzusenden.

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Hekatron Vertriebs GmbH

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D-79295 Sulzburg
Deutschland

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