VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen
Die Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ansteuerung von Wasserlöschanlagen. Die größte Änderung ergab sich aus einer Anwenderanfrage zum Thema Umschaltung bei vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) vom Typ A1: Die zusätzlich zulässigen Umschaltkriterien dieser Alarmventilstationen wurden angepasst. Als zusätzlich mögliches Umschaltkriterium gilt jetzt der Netzausfall der Energieversorgung. In diesem Fall sollte die Umschaltung verzögert werden, damit nicht jede kurzzeitige Netzunterbrechung (Netzwischer) eine Umschaltung der VTAV zur Folge hat. Diese zusätzliche Umschaltfunktion muss allerdings in der Dimensionierung der Batterien der ansteuernden Zentrale berücksichtigt werden. Bei Umschaltungen einer VTAV Typ A1 bei Netzausfall wird das ursächliche Schutzziel der Löschanlage grundsätzlich nicht verletzt. Nur das sekundäre Schutzziel, die Vermeidung einer Falschauslösung, wird gegebenenfalls beeinträchtigt.
Weiterhin wurde Änderungen im Bereich der Direktansteuerung von Wasserlöschanlagen vorgenommen, um Fehlinterpretationen vorzubeugen. Im Zuge der Überarbeitung wurden außerdem die Ordnungsziffern der Tabelle F-1 so angepasst, dass sie mit denen in der Richtlinien-Reihe VdS 2100 (Anerkennungsrichtlinien für Komponenten der Wasserlöschtechnik), die sich gerade in der Aktualisierung befindet, konform sind.