02.07.2012 • Produkt

VdS Schadenverhütung führt Richtlinien für Planung von Videoüberwachungsanlagen ein

VdS Schadenverhütung führt Richtlinien für Planung von Videoüberwachungsanlagen ein. Die teuerste Videoüberwachungsanlage nützt unter Umständen nichts mehr, wenn sie nicht fachgerecht geplant, installiert und gewartet wird. Deshalb hat VdS Schadenverhütung, Köln, die Richtlinien für Planung und Einbau entwickelt und jetzt die ersten Errichter für Videoüberwachungsanlagen anerkannt. Die Errichterfirmen müssen unter anderem Fachwissen über das verwendete Videosystem nachweisen. Die Errichteranerkennung wird von VdS für jeweils vier Jahre ausgesprochen, in denen der Errichter seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen muss. Dies geschieht z.B. durch die Begutachtung der erstellten Videoüberwachungsanlage vor Ort.

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