02.07.2012 • Produkt

VdS Schadenverhütung führt Richtlinien für Planung von Videoüberwachungsanlagen ein

VdS Schadenverhütung führt Richtlinien für Planung von Videoüberwachungsanlagen ein. Die teuerste Videoüberwachungsanlage nützt unter Umständen nichts mehr, wenn sie nicht fachgerecht geplant, installiert und gewartet wird. Deshalb hat VdS Schadenverhütung, Köln, die Richtlinien für Planung und Einbau entwickelt und jetzt die ersten Errichter für Videoüberwachungsanlagen anerkannt. Die Errichterfirmen müssen unter anderem Fachwissen über das verwendete Videosystem nachweisen. Die Errichteranerkennung wird von VdS für jeweils vier Jahre ausgesprochen, in denen der Errichter seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen muss. Dies geschieht z.B. durch die Begutachtung der erstellten Videoüberwachungsanlage vor Ort.

VIP

VIP-Interview: Dr. Alexandra Forster, Konzernsicherheit Bayer

VIP-Interview: Dr. Alexandra Forster, Konzernsicherheit Bayer

GIT SICHERHEIT im Interview mit Dr. Alexandra Forster, Leiterin Konzernsicherheit bei der Bayer AG.

KRITIS-Dachgesetz

Wie gut sind Sie vorbereitet?
WHITEPAPER

Wie gut sind Sie vorbereitet?

Die CER-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz definieren klare Maßstäbe für die physische Sicherheit – doch wie setzt man diese effizient und zukunftsorientiert um?

Meist gelesen