bvbf: Brandschutz für Mitarbeiter mit Behinderung
Wie der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) mitteilt, wurden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ und ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überarbeitet und stellen nun auch die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen in den Fokus.