19.01.2010 • Topstory

GIT SICHERHEIT Profi-Tipp September: Datenschutz bei Webseiten

Heute besitzt nahezu jedes Unternehmen eine eigene Internetpräsenz. Viele Webseiten-Betreiber verstoßen allerdings gegen das in Deutschland geltende Telemediengesetz, indem sie ein...

Prof. Dr. Norbert Pohlmann
Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Heute besitzt nahezu jedes Unternehmen eine eigene Internetpräsenz. Viele Webseiten-Betreiber verstoßen allerdings gegen das in Deutschland geltende Telemediengesetz, indem sie ein wichtiges Element auslassen: die Datenschutzerklärung. Eine Datenschutzerklärung muss immer dann auf einer Webseite eingebunden sein, wenn der Nutzer aufgefordert wird, personenbezogene Daten preiszugeben, z.B. bei Online-Versandhäusern, bei denen mindestens der Name und eine Lieferadresse anzugeben ist. Grundsätzlich wird mit einer Datenschutzerklärung der rechtlich korrekte Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet sichergestellt. Der Anwender entscheidet selbst, welche persönlichen Daten er preisgibt. Die Weitergabe an Dritte ist ebenfalls in einer Erklärung geregelt.

Tipp: Sollten Sie über Ihre Webseite personenbezogene Daten erheben, lassen Sie Ihre Datenschutzerklärung von einem Experten (z.B. Fachanwalt für IT-Recht) erstellen oder überprüfen.

Welche Bestandteile Sie bei einer Datenschutzerklärung beachten sollten, finden Sie unter: www.branchenbuch-it-sicherheit.de

Prof. Dr. Norbert Pohlmann vom Institut für Internet-Sicherheit if (is) der FH Gelsenkirchen gibt exklusiv in jeder GIT SICHERHEIT Tipps für Ihre IT-Sicherheit. Weitere Tipps finden Sie auch unter www.branchenbuch-it-sicherheit.de

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