TÜV-Baurechtsreport 2023: Erhebliche Brandschutz-Mängel in Sonderbauten
Jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem in Sonderbauten weist erhebliche Mängel auf. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt der TÜV Baurechtsreport 2023. Die Freihoff Gruppe weist auf die Risiken hin und bietet maßgeschneiderte Lösungen für einen vorbeugenden Brandschutz.
Gerade in Sonderbauten und öffentlich zugänglichen Bereichen ist Sicherheit von besonderer Bedeutung – angefangen mit einem vorbeugenden Brandschutz. Schließlich kann Feuer nicht nur erhebliche Sachschäden verursachen, sondern insbesondere auch Menschenleben gefährden. Angesichts der Risiken sind die Resultate des aktuellen TÜV Baurechtsreports 2023 umso alarmierender: Rund 20 Prozent der Brandmeldeanlagen und 25 Prozent der Rauchabzugssysteme weisen erhebliche Mängel auf, haben die Tester in ihrer aktuellen Erhebung festgestellt.
Mängelquote erreicht neuen Höchststand
Die Zahl der bemängelten Brandmeldeanlagen und Rauchabzugssysteme ist nicht nur insgesamt zu hoch – sie ist zudem weiter deutlich angestiegen. Damit weist der aktuelle Baurechtsreport die höchste Mängelquote seit mehreren Jahren auf. Zum Vergleich: Die Quote der Beanstandungen stieg seit 2017 um 3,7 Punkte an. Zu den Gründen dafür dürfte nicht zuletzt die weiter zunehmende Komplexität infolge der Digitalisierung in der modernen Gebäudetechnik zählen. „Brandschutzbeauftragte und Gebäudebetreiber sollten diese Mängel nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern angesichts der hohen Zahl an Mängeln noch mehr Augenmerk auf ihr Qualitätsmanagement, die laufende Schulung eigener Mitarbeiter und zudem auf die fachgerechte Überprüfung und Wartung der Brandmeldeanlagen durch erfahrene Partner legen“, unterstreicht Alexander Schmiedel, Geschäftsführer der Freihoff-Gruppe aus Langenfeld (Nordrhein-Westfalen).
Großschäden belasten Unternehmen und Versicherer
Nicht nur der TÜV-Baurechtsreport macht die Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes in sensiblen Gebäuden wie Hochhäusern, Hotels, Schulen, Kliniken oder Produktionsstätten deutlich. Ein deutliches Bild zeichnet zudem die Schadensstatistik der Versicherer: Laut Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) nimmt der Großschadenaufwand für Feuerschäden seit Jahren zu – auf rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die Statistik für Kalenderjahr 2022 etwa führt neun der zehn größten Schadensereignisse auf Feuer zurück. Zusätzlich zum aktuellen Sachschaden kommen häufig noch langfristige negative Folgen für betroffene Unternehmen hinzu – beispielsweise, wenn eine Produktion wochenlang stillstehen muss, Umsätze entfallen und womöglich Kunden langfristig abwandern.
Instandhaltung und Wartung von Brandschutzsystemen ernst nehmen
Mit Blick auf die Risiken und die gestiegene Zahl festgestellter Mängel weist auch der TÜV auf die Bedeutung einer vorausschauenden Instandhaltung und Wartung hin: „Es liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer und -betreiber verstärkt in Wartung und Instandhaltung ihrer Sicherheitstechnik zu investieren, um bestmöglichen Schutz vor Bränden zu gewährleisten“, betont Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Die rechtliche Ausgangslage ist dabei klar: Fachfirmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind und mindestens eine geprüfte Fachkraft beschäftigen, dürfen Brandmeldeanlagen warten und beispielsweise Brandmelder tauschen. Wartungen sollten stets von einem zertifizierten Fachpersonal einmal jährlich vorgenommen werden. Zu den wichtigsten Wartungsaufgaben zählen die Pflege von Anlagenteilen wie zum Beispiel Ansaugrauchmeldern und Bewegungsmeldern, der Austausch von Batterien, Akkus, Rauchmeldern, das Justieren von Bauteilen wie Riegelschaltkontakte.
VdS-zertifizierter Facherrichter für Brandmeldetechnik
Als VdS-zertifizierter Facherrichter deckt die Freihoff Gruppe alle Anforderungen an die Planung, Errichtung, den laufenden Betrieb und die Wartung ab. Mehr als 6.000 Kunden vertrauen europaweit der Freihoff Qualität, darunter sowohl große Konzerne sowie mittelständische, kleine Unternehmen und auch Privatkunden. Die Inspektion einer Brandmeldeanlage beispielsweise hat zwingend durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen VDE 0833-1, 5.3.2.2.
Bei der Inspektion einer Brandmeldeanlage sind zu überprüfen:
- Signalgeber
- Bestätigungseinrichtungen (Anzeige)
- Schalteinrichtungen
- Energieversorgungen (Netzteile und Akkus)
- Weiterleitungen von Alarmmeldungen und Störungsmeldungen
- Jährliche Inspektionen
- Auslösung der Brandmeldeanlage: Sind alle Melder intakt?
- Überprüfung der korrekten Anzeige der Melder
- Prüfung der Sprachalarmierungsanlagen (Funktionsprüfung der Lautsprecher)
- Funktionstest der Verbindungswege
- Ansteuerung von Steuereinrichtungen
Fachgerechte, regelmäßige Wartung gibt Sicherheit
Mit einer regelmäßigen Wartung werden Gebäudebetreiber nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht. Zugleich haben sie das gute Gefühl, bestmöglich für einen Brandfall vorgesorgt zu haben, um Sach- und Personenschäden weitestgehend zu verhindern oder zu verringern. „Für eine individuelle Beratung und Planung neuer Brandmeldeanlagen sowie für die Instandhaltung und regelmäßige Wartung vorhandener Anlagen sollte man sich auf erfahrene Partner verlassen“, sagt Alexander Schmiedel weiter: „Mit jahrzehntelangem Knowhow im vorbeugenden Brandschutz, mit hochqualifizierten Fachkräften und zertifizierter Qualität wird die Freihoff Gruppe allen Anforderungen gerecht."