Sicherheit im Justizvollzug: Maßnahmen gegen Handy-Schmuggel, Drohnen und Korruption
Andreas Schüller leitet die Landesjustizvollzugsdirektion im nordrhein-westfälischen Ministerium der Justiz. Er ist seit langem in den im Justizvollzug maßgebenden sicherheitsrelevanten Themen zuhause. Vor seiner Tätigkeit im Ministerium leitete er die Justizvollzugsanstalten Geldern und Remscheid. Zuvor war er u. a. stellvertretender Anstaltsleiter der JVA Willich I. GIT SICHERHEIT hat mit Andreas Schüller über aktuelle Sicherheitsfragen in Justizvollzugsanstalten gesprochen.

GIT SICHERHEIT: Herr Schüller, lassen Sie uns mit einem Sicherheitsproblem beginnen, das den Justizvollzug weltweit beschäftigt – dem Schmuggel von Handys. Tausende von Mobilfunkgeräten wurden in den letzten Jahren allein in NRW-Gefängnissen sichergestellt. Wie sind diese Zahlen zu werten?
Andreas Schüller: Die Fundzahlen allein erlauben keine Aussage darüber, ob tatsächlich mehr unerlaubte Mobiltelefone in den Justizvollzugsanstalten vorhanden sind. Die Zahl der sichergestellten Geräte unterliegt naturgemäß Schwankungen, und eine einzelne, empirisch belegbare Ursache für teilweise höhere Fundzahlen lässt sich bislang nicht feststellen.
Fest steht aber: Mobiltelefone haben in unserer Gesellschaft und auch in kriminellen Milieus weiter an Bedeutung gewonnen. Darauf hat sich der nordrhein-westfälische Justizvollzug eingestellt – unter anderem mit intensiveren Kontrollen, einem verstärkten Einsatz von Handydetektionsgeräten und nicht zuletzt mit dem Einsatz unserer Diensthunde, die neben Drogen auch Datenträger wie beispielsweise Handys erschnüffeln können.
Welche Erkenntnisse gibt es zu den Schmuggelwegen – und welche Rolle spielen Handys bei der Steuerung krimineller Aktivitäten aus der Haft heraus?
Andreas Schüller: Einen einzelnen Hauptweg für das Einschmuggeln unerlaubter Gegenstände können wir nicht belastbar feststellen. Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände können auf unterschiedlichen Wegen in eine Justizvollzugsanstalt gelangen, etwa durch Mauerüberwürfe, über Besuchskontakte oder im Zusammenhang mit Material- und Lebensmittellieferungen.
Bei Mobiltelefonen ist dabei nicht nur der unerlaubte Kontakt nach außen relevant. Sie können auch genutzt werden, um aus der Haft heraus kriminelle Aktivitäten zu koordinieren, Straftaten vorzubereiten oder zu begehen – beispielsweise im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelhandel.
Gerade deshalb ist es wichtig, unerlaubte Mobiltelefone möglichst früh zu erkennen und deren Nutzung zu unterbinden. Bei Gefangenen, die bereits durch den Besitz verbotener Gegenstände aufgefallen sind, können zudem individuell angepasste präventive Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
Der offene Vollzug scheint deutlich anfälliger zu sein, was dieses Thema betrifft. Kann man dem durch Sicherheitskontrollen überhaupt Herr werden, ohne den rehabilitativen Charakter des offenen Vollzugs zu gefährden?
Andreas Schüller: Der offene Vollzug ist ein wichtiger Bestandteil der Resozialisierung und bewusst mit größeren Freiheitsgraden verbunden. Diese werden jedoch nicht voraussetzungslos gewährt: Voraussetzung ist eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Eignung der Gefangenen.
Mit den größeren Freiheiten geht eine stärkere Orientierung an den Lebensbedingungen außerhalb der Haft einher. Unerlaubte Mobiltelefone werden jedoch auch im offenen Vollzug nicht hingenommen. Missbräuchliche Nutzung und die Einbringung unerlaubter Geräte müssen verhindert werden. Entscheidend ist dabei ein angemessener und risikoorientierter Umgang mit den bestehenden Gefahren.
Die Abwehr von Drohnen hat wegen des Schmuggels von Handys, Waffen und Drogen hohe Brisanz. Die Zahl der Fälle steigt. Wie sehen die Maßnahmen dagegen aus?
Andreas Schüller: Drohnen stellen auch für den Justizvollzug eine zunehmende sicherheitsrelevante Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf den möglichen Schmuggel von Mobiltelefonen, Betäubungsmitteln oder Waffen. Daher werden bestehende Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend überprüft und an neue Risiken angepasst. Dazu zählen regelmäßige Kontrollen der Freistundenhöfe, der Einsatz vorhandener Kameratechnik sowie die Beobachtung durch Bedienstete.
Ergänzend werden technische Möglichkeiten zur Drohnendetektion geprüft und Erfahrungen mit entsprechenden Systemen ausgewertet. Nordrhein-Westfalen steht hierzu auch mit anderen Ländern im Austausch, um geeignete Lösungen für den Justizvollzug zu sondieren. Dabei werden neben der technischen Umsetzbarkeit insbesondere die organisatorischen, rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Es gibt ja ein Pilotprojekt in der Kölner JVA – zum Beispiel mit einem tragbaren Erkennungssystem mit bis zu 100 Metern Reichweite. Sind solche oder andere technischen Lösungen bereits so ausgereift, dass sie flächendeckend ausgerollt werden können?
Andreas Schüller: Von Dezember 2025 bis März 2026 wurde ein mobiles Drohnendetektionsgerät in zwei Justizvollzugsanstalten des Landes erprobt. Die Pilotierung wurde im März 2026 vorzeitig beendet, da sich weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben hatte. Eine Pilotierung in der JVA Köln erfolgte aus diesen Gründen nicht. Derzeit prüfen wir den Einsatz alternativer Systeme. Ziel bleibt es, geeignete technische Lösungen dort einzusetzen, wo die Voraussetzungen für einen verlässlichen und rechtssicheren Einsatz gegeben sind.
Drohnen können auch bei Fluchtversuchen helfen. Wie schätzen Sie das ein?
Andreas Schüller: Drohnen entwickeln sich technisch kontinuierlich weiter und verfügen inzwischen über hohe Reichweiten, präzise Steuerungsmöglichkeiten und leistungsfähige Kameratechnik. Grundsätzlich können sie daher auch für unterschiedliche unerlaubte Zwecke eingesetzt werden. Konkrete Hinweise darauf, dass Drohnen in Nordrhein-Westfalen für Fluchtversuche aus Justizvollzugsanstalten eingesetzt wurden, liegen uns bislang nicht vor.
Eine tatsächliche Beförderung einer Person durch eine Drohne ist zudem technisch mit deutlich höheren Anforderungen verbunden als etwa der Transport kleiner Gegenstände – insbesondere mit Blick auf Tragfähigkeit, Flugzeit und Steuerung. Unabhängig davon beobachten wir die technische Entwicklung aufmerksam und berücksichtigen auch mögliche neue Einsatzformen bei der fortlaufenden Überprüfung unserer Sicherheitsmaßnahmen.
Ein anderes Terrain betreten wir bei einem weiteren aktuellen Thema: Kriminelle Netzwerke versuchen immer wieder, Sicherheitsstrukturen von innen oder außen zu beeinflussen. Wie kann der Justizvollzug seine Mitarbeiter besser vor Druckversuchen, Anwerbungen oder Bedrohungen schützen?
Andreas Schüller: Kriminelle Netzwerke versuchen gezielt, Einfluss auf Strukturen und Personen zu nehmen, Abhängigkeiten zu schaffen oder Schwachstellen auszunutzen. Deshalb ist der Schutz unserer Bediensteten vor Druckversuchen, Anwerbungen und Bedrohungen ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheitsarbeit. Dazu gehören Fortbildungs- und Unterstützungsangebote, unter anderem zum Bedrohungsmanagement. Zudem unterstützen wir unsere Bediensteten bei der Beantragung einer Auskunftssperre, um ihre persönlichen Daten besser zu schützen. Als Reaktion auf die bekannt gewordenen Vorwürfe haben wir weitere Maßnahmen ergriffen.
Welche sind das?
Andreas Schüller: Gemeinsam mit der Sicherheitskooperation Ruhr, der SiKo Ruhr, wollen wir mögliche Strukturen und Bedrohungsszenarien im Zusammenhang mit kriminellen Netzwerken systematischer in den Blick nehmen. Ziel ist es, mögliche Dunkelfelder frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Einflussnahme und korruptiven Versuchen zu entwickeln. Dabei stehen auch spezialisierte Strukturen und Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus hat ein unabhängiges zweiköpfiges Expertenteam seine Arbeit aufgenommen. Es untersucht bestehende Risiken systematisch und soll insbesondere mögliche korruptionsbegünstigende Strukturen identifizieren.
Auch die Regelungen für den offenen Vollzug wurden mit Blick auf Gefangene aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verschärft. Entscheidend ist aber auch der Zusammenhalt des Personals. Kolleginnen und Kollegen müssen aufmerksam füreinander sein, Auffälligkeiten frühzeitig ansprechen und wissen, dass sie mit solchen Situationen nicht allein sind. Unser Ziel ist klar: Einflussnahme durch kriminelle Netzwerke möglichst früh zu erkennen und unsere Bediensteten bestmöglich zu schützen.
Sie haben ein Expertenteam installiert, das eine „360-Grad-Analyse“ durchführen will. Welche Erwartungen gibt es und welche Befugnisse hat das Team gegenüber den Vollzugsanstalten?
Andreas Schüller: Mit der 360-Grad-Analyse durch die SiKo Ruhr wollen wir mögliche Dunkelfelder und besondere Risikofaktoren im Justizvollzug systematisch in den Blick nehmen. Es geht darum, Strukturen und Abläufe auch einmal von außen zu betrachten und besser zu verstehen, wo Risiken für Korruption oder gezielte Einflussnahme durch kriminelle Netzwerke bestehen können. Dafür wird die SiKo Ruhr den Justizvollzug umfassend analysieren. In einem zweiten Schritt sollen daraus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsprävention und zum Schutz unserer Bediensteten entwickelt werden.
Das zweiköpfige Expertenteam hat einen eigenständigen Auftrag: Es soll den Justizvollzug aus einer unabhängigen Perspektive auf mögliche Korruptionsrisiken und besonders sensible Strukturen hin untersuchen. Dabei verbindet es langjährige Erfahrung aus Justizvollzug und Strafjustiz mit einem Blick von außen.
Die Experten werden Vollzugseinrichtungen besuchen, Abläufe und Entscheidungsprozesse mit erhöhtem Korruptionsrisiko betrachten und die besonderen Bedingungen des Vollzugs in ihre Bewertung einbeziehen. Das Expertenteam hat dabei keine zusätzlichen Ermittlungs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber den Justizvollzugsanstalten. Es geht vielmehr darum, bestehende Strukturen zu analysieren, Risiken sichtbar zu machen und daraus konkrete Empfehlungen für eine wirksame und nachhaltige Korruptionsprävention abzuleiten.
Vor dem Hintergrund von Schmuggel, Drohnenbedrohung, Personenschutz und Korruption: Könnten Sie eine Prognose wagen, wie diese Probleme in Zukunft besser beherrscht werden können – und was dafür geschehen muss?
Andreas Schüller: Eine konkrete Prognose über die Entwicklung der nächsten Jahre lässt sich aus heutiger Sicht nur eingeschränkt treffen. Sicherheitslagen verändern sich, und gerade im Bereich der organisierten Kriminalität entwickeln sich auch Methoden und technische Möglichkeiten kontinuierlich weiter.
Entscheidend ist deshalb, dass wir unsere Sicherheitsmaßnahmen laufend überprüfen und an neue Entwicklungen anpassen. Dazu gehören moderne technische Möglichkeiten, gut ausgebildete und sensibilisierte Bedienstete, ein enger Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden sowie eine konsequente Analyse von Risiken und Erkenntnissen aus der Praxis.
Unser Anspruch muss sein, Risiken möglichst früh zu erkennen, Schwachstellen zu schließen und dort nachzusteuern, wo sich neue Herausforderungen ergeben. So können wir auf neue Entwicklungen frühzeitig reagieren und den Justizvollzug kontinuierlich weiterentwickeln.























