22.02.2015 • News

AGAD: Detektiveinsätze bleiben dennoch möglich

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Februar 2015 (8 AZR 1007/13) einer Arbeitnehmerin einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber h...

Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD
Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Februar 2015 (8 AZR 1007/13) einer Arbeitnehmerin einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber hatte seine Mitarbeiterin wegen Zweifeln an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch einen Detektiv überwachen lassen. In dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es nur noch um den von der Arbeitnehmerin ebenfalls geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch wegen der aus ihrer Sicht anlasslosen heimlichen Videoüberwachung in Höhe von 10.500 Euro. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte ihr nur einen Teilbetrag in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen.

„Dieses Urteil sollte in seiner Bedeutung als absolute Einzelfallentscheidung nicht überbewertet werden", betont Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. in Essen.

Dr. Klug fügt hinzu: „Der Arbeitgeber hatte hier keinen konkreten Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit, sondern nur eine vage Vermutung. Dies reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eben nicht aus. Es müssen daneben konkrete Anhaltspunkte wie etwa ein vorangegangener Streit über Urlaubsgewährung oder eine weiter betriebene Nebentätigkeit hinzukommen. Sitzt der wegen Brechdurchfalls krankgeschriebene Arbeitnehmer beim Karnevalsumzug auf dem Pferd und anschließend in der Kneipe, wird der Arbeitgeber auch weiterhin ohne Schmerzensgeldrisiko einen Detektiv mit der Überprüfung beauftragen dürfen. Allerdings sollten Arbeitgeber nach diesem Urteil genau prüfen, ob ein konkreter Verdacht besteht, der sich nicht anders klären lässt."

 

 

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