BAuA: Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern schützen

Die Abkürzung EMFV steht für die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, die am 18. November 2016 in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Arbeitsschut...

Die Abkürzung EMFV steht für die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, die am 18. November 2016 in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder in deutsches Recht um. Um die Einführung der EMFV in die betriebliche Praxis zu unterstützen, veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November 2016 in Berlin die Informationsveranstaltung „Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“. Ein abwechslungsreiches Vortragsprogramm informierte über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Ausgewählte Vorträge können nun im Internetangebot der BAuA kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Veranstaltung begann mit der Vorstellung der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Dabei lagen die Schwerpunkte auf der Erläuterung des neuen Grenzwertkonzeptes und den Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Speziell für die Beurteilung gepulster Felder wurden verschiedene Ansätze vorgestellt. Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz können aktive und passive Implantate von Beschäftigten beeinflussen. Deshalb ging die Veranstaltung auf die Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF ein.

Der Übergang zur neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung ist unproblematisch, wenn bislang die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 angewandt wurde. Dies verdeutlichten konkrete Beispiele aus der Praxis im Rahmen der Vorträge und Diskussionen.

Die Präsentationen der Informationsveranstaltung „Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“ gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8560326.

 

 

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