BDGW: Zögerlicher Einstieg in das Cash-Recycling
„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzögert den Einstieg in das Cash-Recyling. Damit werden europäische Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt und die Stra...
„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzögert den Einstieg in das Cash-Recyling. Damit werden europäische Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt und die Strategie von Europäischer Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank behindert", sagte am Jahresende 2010 der Vorsitzende der BDGW, Michael Mewes, bei einem Pressegespräch in Frankfurt.
Unter Cash-Recycling versteht man die Weitergabe von erhaltenen Banknoten und Münzen aus dem Handel und/oder von Kreditinstituten ohne die direkte Einbindung der Deutschen Bundesbank. Dazu müssen die ausgegebenen Banknoten und Münzen zwingend auf Echtheit und Umlauffähigkeit durch Geldbearbeitungsmaschinen geprüft werden, die vom Euro-System geprüft und zugelassen sind.
Mit dem Cash-Recycling, so Mewes, könne die Effizienz des Bargeldkreislaufs deutlich verbessert werden. An diesem Cash-Recycling können nur diejenigen Wertdienstleister (WDL) selbstständig teilnehmen, die eine Zulassung als Zahlungsinstitut durch die BaFin auf Grundlage des im letzten Jahr verabschiedeten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz haben.
„Das ZAG bietet unserer Branche neue Chancen, die wir natürlich nutzen wollen", so Mewes.
Das ZAG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007, die auf die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs innerhalb des Euro-Bargeldraumes gerichtet ist. Bereits im Jahre 2004 hat die EZB in ihrem „Handlungsrahmen" erstmals professionelle Bargeldakteure, also auch WDL, neben den nationalen Notenbanken als wichtige Partner in der Bargeldver- und -entsorgung anerkannt. Die Deutsche Bundesbank hat darauf im Jahre 2006 reagiert und verkündet, ein Anteil von 50 Prozent am Cash-Recycling sei ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.