BDSW-Präsident fordert schnelle Umsetzung der Vorschläge des AK Gewerberecht

Der derzeit heiß diskutierte Handgranatenwurf in einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen zeigt, dass die Vorschläge der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Gewerberecht zur Ve...

„Der derzeit heiß diskutierte Handgranatenwurf in einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen zeigt, dass die Vorschläge der Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Gewerberecht“ zur Verschärfung der Rechtsgrundlagen für die privaten Sicherheitsdienste schleunigst umgesetzt werden müssen“, so BDSW Präsident Gregor Lehnert.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten mitgeteilt, dass es sich bei dem Vorfall nicht um ein „fremdenfeindliches Motiv“, sondern um „Konflikte zwischen rivalisierenden Sicherheitsunternehmen“ handele. Dies bestätige leider die Erkenntnisse des Verbandes, dass gerade beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften immer mehr unseriöse Sicherheitsdienste zum Einsatz kämen, so Lehnert.

Nicht nur der BDSW fordert ein schnelles Aktivwerden der Politik. Im Bundestag herrscht parteiübergreifend Einigkeit: Deutschland braucht klare Vorgaben für private Sicherheitsdienste und vor allem eine deutliche Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Behörden. „Der geforderte Auszug aus dem Bundeszentralregister („Führungszeugnis“) reicht nicht aus, so Lehnert.  

Der Verband begrüßt grundsätzlich das „Eckpunktepapiers“ zur Überarbeitung des Gewerberechts, das von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeswirtschaftsministerium im Dezember vorgelegt wurde: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-bewachungsrecht,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Insbesondere die Vorschläge einer Unterrichtung der Gewerbeämter, durch Staatsanwaltschaft und Gerichte, über Erkenntnisse von Beschäftigten und Unternehmern in Strafsachen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten (alle 3 Jahre) mittels eines erweiterten Führungszeugnisses werden begrüßt. Regelabfragen bei der Polizeibehörde des Wohnsitzes sowie bei den Verfassungsschutzbehörden z.B. beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften und von Großveranstaltungen sind dringend notwendig und entsprechen den Forderungen des BDSW.

„Das Papier ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es reicht noch nicht weit genug“, so Lehnert. Wir müssen immer wieder feststellen, dass die öffentlichen Auftraggeber meistens das billigste Unternehmen die Schutzaufgaben von Flüchtlingsunterkünften erhält. Solange sich das nicht ändert, werden sich Vorfälle wie in Villingen-Schwenningen leider immer wiederholen, so Lehnert abschließend.

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