11.05.2017 • NewsBSICloud ComputingSicherheit

BSI veröffentlicht Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach 8 BSI-Gesetz (BSIG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Der Mindes...

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Der Mindeststandard betrachtet neben der vorgelagerten Datenkategorisierung und Risikoanalyse den gesamten Lebenszyklus einer Cloud-Nutzung von der Beschaffungs- über die Einsatz- bis hin zur Beendigungsphase und stellt für jede dieser Phasen Sicherheitsanforderungen auf. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf die Verknüpfung mit den Basisanforderungen des bereits veröffentlichten Anforderungskatalogs Cloud Computing des BSI (C5) gesetzt (https://www.bsi.bund.de/c5).

Der C5 adressiert vorrangig Cloud-Anbieter und definiert mit den dortigen Basisanforderungen bereits ein Niveau der Informationssicherheit von Cloud-Diensten, das aus Sicht des BSI nicht unterschritten werden sollte. Stellen des Bundes haben bei einer Nutzung von externen Cloud-Diensten zu berücksichtigen, dass mindestens die Basisanforderungen des C5 vom Cloud-Anbieter erfüllt werden und ihnen dies in geeigneter Form nachgewiesen wird, z.B. durch die Vorlage eines Prüfberichts nach C5. Auf der Grundlage dieses Berichts können Stellen des Bundes somit die Angebote von Cloud-Anbietern mit ihren eigenen Anforderungen abgleichen.

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Nach der Veröffentlichung des C5 setzen wir mit diesem Mindeststandard erneut ein klares Signal an den Cloud-Markt. Cloud-Dienste basieren auf einem hohen Maß an Vertrauen in den Cloud-Anbieter, denn die Details der Cloud bleiben den Kunden meist verborgen. Der neue Mindeststandard sorgt insgesamt für mehr Transparenz und ermöglicht, mit den Anbietern auf Augenhöhe über ein definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit zu sprechen.“

 

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