DGUV: 2014 kein weiterer Rückgang bei Arbeitsunfällen

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr nicht weiter zurückgegangen. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband...

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr nicht weiter zurückgegangen. Das geht aus vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in Berlin veröffentlicht hat.

Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, was leicht über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt. Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ereigneten sich 172.950 Unfälle, fast 7% weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322 Versicherte kamen bei einem Wegeunfall ums Leben, 5 mehr als 2013.

„Insgesamt liegen diese Entwicklungen im jahrzehntelangen Trend rückläufiger Unfallzahlen", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Dass es jetzt zu einer leichten Zunahme komme, habe vermutlich mit der nach wie vor boomenden Beschäftigung zu tun. „Ob sich an den Unfallrisiken bei der Arbeit etwas geändert hat, können wir jedoch erst im Sommer mit Sicherheit sagen." Dann veröffentliche die DGUV die endgültige Jahresbilanz für 2014.

Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der Schüler-Unfallversicherung - sie umfasst die Versicherung beim Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule. Zwar verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um rund 44.000 Unfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225 im Jahr 2013 auf 106.586 im Jahr 2014 zurück.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod führt.

 

 

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