DIN 14675 um Sprachalarmanlagen erweitert
Die neu erschienene DIN 14675 enthält laut einer ZVEI-Mitteilung vom 3.9.2012 jetzt auch Regelungen für Sprachalarmanlagen (SAA). Fachfirmen müssen jetzt auch beim Planen, Errichte...
Die neu erschienene DIN 14675 enthält laut einer ZVEI-Mitteilung vom 3.9.2012 jetzt auch Regelungen für Sprachalarmanlagen (SAA). Fachfirmen müssen jetzt auch beim Planen, Errichten und Instandhalten einer Sprachalarmanlage die erforderliche Kompetenz nachweisen. Neu hinzugekommen ist, dass bei fehlenden Nachweisen von praktischen Umsetzungen auch ein Fachgespräch als Kompetenznachweis möglich ist.
Damit wird theoretisches Wissen mit Praxiserfahrung gleich gestellt und der für Brandmeldeanlagen (BMA) bereits erreichte hohe Qualitätsstandard auch für Sprachalarmanlagen angestrebt.
Die vollständige Mitteilung finden Sie bei ZVEI - DIN 14675.