20.01.2010 • NewsMaschinenrichtlinie

EN-954-1 um zwei Jahre verlängert

Die EU Kommission hat entschieden, die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 um zwei Jahre zu verlängern. Entsprechend der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird die Über...

Die EU Kommission hat entschieden, die Konformitätsvermutung für die
EN 954-1 um zwei Jahre zu verlängern. Entsprechend der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird die Übergangsfrist jetzt am 31.12.2011 enden.

Bis zu diesem Datum können Hersteller und Betreiber von Maschinen EN 954-1:1996 und EN ISO 13849-1:2008 parallel anwenden, um die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie zu erlangen.

Es ist jedoch zu beachten, dass etliche der unter der aktuellen Maschinenrichtlinie gelisteten B- und C-Normen bereits überarbeitet wurden und damit auf EN ISO 13849-1 bzw. EN/IEC 62061 verweisen. In diesen Fällen löst die EN 954-1 keine Vermutungswirkung mehr aus. Konstrukteure und Hersteller entsprechender Maschinen müssen dann die EN ISO 13849-1 anwenden.

Da die Ablösung der EN 954-1 definitiv feststeht und die neuen Normen den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich des Sicherheitsdesigns von Maschinen besser abbilden, empfiehlt Pilz den Herstellern von Maschinen, EN ISO 13849-1 bzw. EN/IEC 62061 möglichst frühzeitig anzuwenden und nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten. Für Hersteller von Serienmaschinen mit einer Laufzeit von länger als zwei Jahren empfiehlt es sich daher, die neuen Normen sofort anzuwenden, um so die Kosten für nachträgliche Veränderungen an Maschinen, Validierung und Dokumentation am Ende der Übergangsfrist zu vermeiden.

 

 

 

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