04.05.2016 • News

Erster "Errichter 2.0" VdS-anerkannt

Der europäische Norm-Entwurf Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen ist der Versuch einer EU-weiten Festlegung von Mindestanforderungen an die Errichter von Brandmelde-, Lösch- un...

Übergabe der ersten Errichter 2.0-Anerkennung: Links Sebastian Brose, stv....
Übergabe der ersten "Errichter 2.0"-Anerkennung: Links Sebastian Brose, stv. Abteilungsleiter Fachkräfte bei VdS, rechts Dipl.-Ing. Dieter Kerkhoff, Projektingenieur bei Hassel & Krug

Der europäische Norm-Entwurf "Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen" ist der Versuch einer EU-weiten Festlegung von Mindestanforderungen an die Errichter von Brandmelde-, Lösch- und Alarmanlagen. Mit ihrem Inkrafttreten wird die EN 16763 gravierenden Einfluss auf den Markt für technische Brand- und Einbruchschutzdienstleistungen nehmen.

Vor diesem Hintergrund hat auch VdS, Institut für Unternehmenssicherheit, seine bekannte Anerkennung für Errichter dieser Gewerke optimiert: Der "Errichter 2.0" bietet ein kombiniertes Verfahren für bis zu drei Fachrichtungen (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen), umfasst die in Zukunft nötigen Norm-Anforderungen und erleichtert die VdS-Anerkennung gerade für die zahlreichen „Kombi-Errichter“.

Die entsprechenden Richtlinien zur "Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA)", VdS 3403, sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Jetzt erhielt mit dem sächsischen Brand- wie Einbruchschutzdienstleister Hassel & Krug das erste Errichterunternehmen für GMA seine Anerkennungsurkunde.

„Viele der komplexen Gewerke der Gefahrenmeldetechnik greifen mittlerweile ineinander, wodurch die Positionierung als Errichterunternehmen, das alle erbrachten Leistungen nachgewiesen perfekt beherrscht, von großer Bedeutung ist“, erklärt Dieter Kerkhoff, Projektingenieur des Leipziger Dienstleisters, der seit 1990 hunderte sicherheitstechnische Anlagen geplant und installiert hat.

Sebastian Brose, der als stellvertretender Leiter der VdS-Abteilung Fachkräfte in Leipzig die erste Anerkennung an einen "Errichter 2.0" übergab, betont: „Unsere Partner loben am neuen Angebot neben den praxisnah unterstützenden Vorgaben und der klaren Zukunftsausrichtung auch die Erleichterungen durch die Synchronisation von Terminen und Fälligkeiten.

 

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