27.09.2018 • NewsDS-GVOGeutebrückValue Imaging

Geutebrück: Whitepaper zur Europäischen DS-GVO in der Videoüberwachung

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO unmittelbar anwendbar. Videoüberwachung wird darin jedoch nicht explizit geregelt. Das Bundesdatenschut...

Geutebrück: Whitepaper zur Europäischen DS-GVO in der Videoüberwachung

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO unmittelbar anwendbar. Videoüberwachung wird darin jedoch nicht explizit geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG-neu) hingegen enthält in § 4 Regelungen zur Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen, die dem bisherigen § 6b BDSG entsprechen. Nach wie vor bleibt bezüglich der Geltung und Auslegung der neuen Vorschriften noch vieles im Unklaren, vor allem, was den datenschutzkonformen Betrieb von Videoüberwachungsanlagen angeht.

Das Qualitätsmanagement von Geutebrück hat zusammen mit RA Dr. Ulrich Dieckert das Dokument „Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Videoüberwachung“ erstellt, das auf knapp 30 Seiten explizit folgende Themen behandelt:

  • Allgemeines zur DS-GVO und Videoüberwachung
  • Planung der Videoüberwachungssysteme
  • Videoüberwachung im Arbeitsumfeld
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Transparenz und Hinweispflichten
  • Weitere Pflichten, Sanktionen und Auftragsverarbeitung

Im Anhang stehen zusätzlich hilfreiche Checklisten für Errichter, Planer und Betreiber. Hier geht es zum kostenfreien Download: https://www.geutebrueck.com/de_DE/dsgvo-videoueberwachung-48369.html.

Das Dokument ersetzt keine rechtliche Beratung. Möglich ist ein persönlicher Austausch zu diesem Thema während der Geutebrück-Roadshows im November. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert geht in fünf Städten auf individuelle Fragen ein. Termine: Hamburg 6.11., Berlin, 8.11., Stuttgart 13.11., Windhagen 15.11., Aachen, 20.11.. Anmeldung hier.

Geutebrück ist ein internationaler Lösungsanbieter für Video-Systeme in den Bereichen Sicherheit (Video Security) und Prozessoptimierung (Value Imaging). Damit werden nicht nur Menschen, Beziehungen, Prozesse und Werte geschützt, sondern auch Daten und Persönlichkeitsrechte gewahrt. Mit Geutebrück kann genau definiert werden, was überwacht oder ausgeblendet, was angezeigt und gespeichert, was gesucht, transferiert, exportiert oder gelöscht wird. Vor allem wird aber strikt kontrolliert, wer hierzu die Berechtigung hat.

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