Hekatron: Whitepaper zur Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen
Informationen zum Thema Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen fasst das Whitepaper von Hekatron Brandschutz zusammen. Auch Anwendungsfälle, die sich aus den zusätzlichen Bestimmungen ergeben, werden an Beispielen erklärt.
Vor rund einem Jahr weitete der sächsische Landtag die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist endet bereits am 31. Dezember 2023. Zudem enthält die Landesbauordnung in Sachsen als Besonderheit die verpflichtende Ausstattung von Räumen, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird. Damit ist das Fristende u. a. auch für Kindertagesstätten oder Beherbergungsbetriebe relevant.
Für Neu- und Umbauten besteht die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bereits seit Januar 2016. Seit dem 1. Juni 2022 gilt sie nun auch für bereits bestehende Objekte. Die Vorschriften gelten für sämtliche Gebäudearten und geben vor, dass alle Räume ausgestattet werden müssen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Auch für Flure, die als Rettungswege dienen, sind Rauchwarnmelder nun Pflicht. Es gilt also auch für gewerbliche, kommunale oder kirchliche Gebäude zu prüfen, ob die erweiterte Einbaupflicht hier greift. Nur wenn Schlafräume bereits mit einer automatischen Rauchdetektion und einer angemessenen Alarmierung ausgestattet sind, muss nicht separat nachgerüstet werden. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen der Fall, wenn diese durch entsprechende Brandschutzkonzepte über bauaufsichtlich genehmigte Brandmeldeanlagen gesichert sind.
Das Whitepaper kann hier heruntergeladen werden.