17.08.2022 • NewsSchaumlöschmittelPFAS-VerbotBrandschutz

Minimax klärt zum Fluorverbot in Feuerlöschern auf

Minimax Mobile Services gibt Handlungsempfehlungen zum bevorstehenden Verbot von fluorhaltigen Schaumlöschmittel in Feuerlöschern.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen voran, da viele dieser Stoffe als umwelt- und gesundheitsschädlich sowie persistent eingestuft werden. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits in 2023 gerechnet. Betreiber müssen sich auf kurze Übergangsfristen einstellen, um ihre fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher gegen fluorfreie Alternativen auszutauschen – ein Wettlauf mit der Zeit. Minimax Mobile Services GmbH startet eine Aufklärungskampagne, um Unternehmen bei der Umstellung zu unterstützen.

Nach Inkrafttreten des PFAS-Verbots haben Betreiber nur eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihren fluorhaltigen Feuerlöscherbestand auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Danach soll der Einsatz fluorhaltiger Geräte nur noch unter schwer zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein. Wer also heute den turnusmäßigen Tausch seines PFAS-haltigen Löschmittels innerhalb der Wartungsarbeiten durchführen lässt oder neue PFAS-haltige Feuerlöscher kauft, investiert umsonst.

Für Betreiber ist jetzt wichtig zu wissen, ob ein kompletter Wechsel von fluorhaltigen zu neuen fluorfreien Schaumfeuerlöschern sinnvoll oder eine Umrüstung von Feuerlöschern möglich ist oder ob und welche alternativen Löschmittel in Erwägung gezogen werden können. Auf einer Informationsseite des Unternehmens finden Betriebe Hintergrundinformationen, Handlungsempfehlungen und Antworten auf häufig gestellt Fragen zu diesem aktuellen Thema: www.minimax-mobile.com/fluorverbot.

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