17.09.2014 • News

Mobotix erfolgreich im Patentstreit

Die Mobotix Corp., New York, hat im Patentstreit mit dem US-Unternehmen e-Watch, San Antonio (Texas), einen weiteren großen Erfolg erzielt. Das amerikanische Patent- und Markenamt ...

Die Mobotix Corp., New York, hat im Patentstreit mit dem US-Unternehmen e-Watch, San Antonio (Texas), einen weiteren großen Erfolg erzielt. Das amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) ist dem Antrag der Mobotix gefolgt und hat alle von Mobotix angegriffenen Ansprüche des US-Patentes Nummer 6.970.183 für nicht patentierbar und damit für ungültig erklärt. Nach Auffassung der Kammer hat Mobotix klar dargelegt, dass die dem Patent zugrunde liegende vermeintliche Erfindung bereits vor der Patentanmeldung öffentlich bekannt war.

Das US-Patent Nummer 6.970.183 ist eins von insgesamt vier Patenten, welche Gegenstand einer Klage des US-Unternehmens e-Watch gegen Mobotix sind. Nachdem Mobotix im Juni 2013 bereits erfolgreich die Aussetzung des Patentklageverfahrens vor dem zuständigen US-Gericht in San Antonio erwirkt hat, ist die nun erfolgte Löschung des ersten Patents durch das USPTO ein weiterer wichtiger Meilenstein. Die Entscheidungen des USPTO zu fünf weiteren von Mobotix eingeleiteten Prüfungsverfahren gegen Patente von e-Watch werden gegen Ende des Jahres erwartet.

„Wir sind seit mehr als 15 Jahren erfolgreicher Pionier in der IP-Video-Industrie und haben die meisten Innovationen in diesem Bereich geprägt. Darüber hinaus haben wir stets sorgfältig Patente und Markenrechte recherchiert. Deshalb gehen wir davon aus, dass Patentansprüche Dritter nicht mehr greifen, vor allem wenn diese nach 1999 angemeldet wurden", erklärt Heidi Barnum, Head of Internal Operations Mobotix, die Unternehmensstrategie bei Patentstreitigkeiten.

„Im Patentstreit mit e-Watch freuen wir uns über unseren Erfolg und sehen uns bestärkt, auch zukünftig sehr wehrhaft gegenüber Patentklageverfahren vorzugehen. Wir werden stets alle juristischen Möglichkeiten in Erwägung ziehen. In diesem Fall war die erneute Prüfung der Patentierbarkeit im Rahmen eines „inter-partes-reviews" vor dem USPTO das richtige Vorgehen", so Heidi Barnum.

 

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