Neufassung der BDGW-Sicherheitsvorschriften

Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) hat das Herzstück ihres Sicherheitsstandards – die Sicherheitsvorschriften – überarbeitet.

Diese sind für die BDGW-Mitglieder sowie deren Nachunternehmer verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören.

Die Sicherheitsvorschriften, die zuletzt 2016 modifiziert wurden, wurden nun in Gänze überarbeitet, um mehr Sicherheit für dieses Branchensegment zu erzielen, so BDGW-Hauptgeschäftsführer Florian Graf. Im Detail bedeuten die Änderungen beispielsweise deutlich konkretisierte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter und halbjährliche, verbindliche Unterweisungen bzw. Schulungen, u. a. zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht, der Beschäftigten.

Der Einsatz und die Durchführung von Geldtransporten mit Spezialfahrzeugen, deren technische Ausstattung als auch Geldtransporte mit Boten, wurde umfassend neu geregelt. Zudem habe man Aspekte der Transportlogistik modifiziert, um zukünftigen Anforderungen aus dem Kundensektor der Wertdienstleister besser Rechnung tragen und einen weiteren Beitrag zu einem effizienteren Bargeldkreislauf leisten zu können, so Florian Graf. Neu in die BDGW-Sicherheitsvorschriften aufgenommen wurden erstmals Regelungen zum Automatenservice und zum „Notfall- und Krisenmanagement“, dem sogenannten Business Continuity Management (BCM), das der Unternehmer verpflichtend umzusetzen hat. Diese Punkte seien mit dem Wandel der Dienstleistung, aber auch angesichts neuer globaler Ereignisse und Entwicklungen unumgänglich geworden, so Florian Graf abschließend.

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